Abgeltungssteuer

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Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag bei der Abgeltungssteuer?

Ab 2009 gilt in Deutschland die einheitliche Abgeltungssteuer für Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen in Höhe von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Davon ausgeschlossen jedoch sind Wertpapiergeschäfte, wie Derivate, wo es am Ende der Laufzeit zu einer physischen Lieferung einer Währung kommt. Der Steuersatz der Abgeltungssteuer ist fest und vom Einkommenssteuersatz des Investors unabhängig.

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, was bedeutet, dass die depotführenden Banken beziehungsweise derjenige, der die Erträge schuldet, die Steuer direkt an das Finanzamt abführen muss. Eine Steuererklärung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. Gleichzeitig wird ein Sparer-Pauschbetrag für die Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 801 Euro (1602 € für Ehepaare) eingeführt. Er löst der Sparerfreibetrag für Erträge aus Zinsen und Dividenden ab. Liegt der individuelle Steuersatz des Investors unterhalb von 25 Prozent, kann dieser niedrigere Steuersatz für die Berechnung der Abgeltungssteuer zu Grunde gelegt werden.