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amtlicher Makler

Börsenlexikon
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Wie werden amtliche Makler heute genannt?

Ein amtlicher Makler war ein von einer Behörde bestimmter Börsenhändler. Seine Aufgabe bestand darin, Wertpapiere auf fremde und auf eigene Rechnung zu vermitteln. Dadurch legte er Kurse für Wertpapiere des amtlichen Handels fest. Ein Amtlicher Makler wurde per Eid zu Neutralität verpflichtet. Ein anderer Börsenhändler war der freie Makler, der Wertpapiere auf dem freien Markt vermittelte. Seit dem dritten Finanzmarktförderungsgesetz wird nicht mehr zwischen freien und amtlichen Maklern unterschieden, die Berufsbezeichnung lautet nur noch Börsenmakler oder Börsenhändler. Für die Ausübung des Berufs ist eine hohe Belastbarkeit und ein ausgesprochen gutes Zahlenverständnis erforderlich.