Paukenschlag in USA:
Cannabis-Neuregulierung durch DEA sorgt für Kursexplosion!
Anzeige

Anteile anderer Gesellschafter

Börsenlexikon

Wann müssen Anteile anderer Gesellschafter veröffentlicht werden?

Anteile anderer Gesellschafter müssen in einem Konzernabschluss ausgewiesen werden, wenn ein Unternehmen nicht zu 100 % im Besitz des Mutterunternehmens oder eines zum Konzern gehörenden Tochterunternehmens ist. Aus diesen Minderheitsanteilen erwachsen den anderen Gesellschaften Gewinnansprüche. Deswegen müssen die Anteile anderer Gesellschafter nach § 307 des Handelsgesetzbuches in der Konzernbilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden. In der Konzernbilanz muss ein Ausgleichsposten für die Anteile, die nicht der Muttergesellschaft gehören, im Eigenkapital gebildet und gesondert ausgewiesen werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung muss der Gewinn, der den anderen Gesellschaften zusteht, kenntlich gemacht werden.
Anzeige Weltweit handeln ab 0 Euro - Zum Depot