Auftragsstimmrecht

Börsenlexikon

Was ist ein Auftragsstimmrecht?

Ein Auftragsstimmrecht liegt dann vor, wenn ein Aktionär von seinem Recht Gebrauch macht, sein Stimmrecht, welches er bei der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft besitzt, an einen Dritten weiterzugeben und ausüben zu lassen. Diese Übertragung ist an Banken, sonstige Bevollmächtigte, wie Anwälte, Notare, Steuerberater oder Unternehmensberater sowie Angehörige des betreffenden Aktionärs, möglich. Allerdings bedarf die Übertragung des Stimmrechts immer der schriftlichen Form. Es ist in der Praxis oftmals üblich, die eigene Depotbank mit dem so genannten Auftragsstimmrecht zu betrauen.
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