Ausschüttung

Börsenlexikon

Sind bei geschlossenen Fonds Auszahlung und Ausschüttung das gleiche?

Die Ausschüttung ist ein Vorgang, bei dem ein Teil des erwirtschafteten Gewinns an die Anteilseigner ausgeschüttet wird. Dabei wird zwischen einer Ausschüttung unterschieden, die ein Unternehmen an seine Aktionäre oder ein ausschüttender Fonds an seine Anteilseigner leistet. Ein Aktionär hat das Recht an Gewinne, die das Unternehmen erwirtschaftet, zu partizipieren. Dies geschieht in Form der Dividende. Die Höhe der Dividende, also der Teil des Unternehmensgewinns, der zur Ausschüttung freigegeben wird, wird auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft durch einfache Mehrheit beschlossen. Auch bei Investmentfonds kann es zu einer Ausschüttung kommen. Werden die erzielten Erträge regelmäßig, meist einmal im Jahr, an die Anteilseigner ausgegeben, wird von einem ausschüttenden Fonds gesprochen. Dabei wird zwischen ordentlichen Erträgen, die voll ausbezahlt werden müssen, und außerordentlichen Erträgen, die auch nur teilweise ausgezahlt werden können, unterschieden. Ordentliche Erträge setzen sich aus Dividenden und Zinserträgen zusammen, während außerordentliche Erträge durch den Verkauf von Wertpapieren entstehen. Kommt es bei einem Investmentfonds nicht regelmäßig zu einer Ausschüttung, werden also die erzielten Erträge einbehalten, wird von einem thesaurierenden Fonds gesprochen.

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