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Außerordentliche Hauptversammlung

Börsenlexikon

Was ist eine außerordentliche Hauptversammlung?

Eine außerordentliche Hauptversammlung bezeichnet jede Hauptversammlung, die nicht eine ordentliche Hauptversammlung (regelmäßig jährlich wiederkehrende Hauptversammlung gem. §§ 175 ff AktG) ist. Einberufen werden kann eine außerordentliche Hauptversammlung vom Vorstand gemäß § 92(1) AktG, wenn im Zuge der Aufstellung einer Jahres- oder Zwischenbilanz ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals festgestellt wird oder gem. § 122(1) AktG auf Verlangen der Aktionäre, deren Anteile den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen. Um eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen zu können, bedarf es der schriftlichen Angabe von Gründen, die an den Vorstand zu richten sind
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