Bezugsrechtshandel

Börsenlexikon
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Was ist der Bezugsrechtshandel?

Der Bezugsrechtshandel vollzieht sich an den Börsen in Deutschland über den gesamten Zeitraum der Bezugsfrist (bis auf die beiden letzten Tage). Während dieser bestimmten Frist, der Bezugsrechtsfrist, sind Bezugsrechte an der Börse handelbar. Das heißt, bis zur Ausgabe der neuen Aktien bei einer Kapitalerhöhung sind die Bezugsrechte selbst ein börsentaugliches Wertpapier (Fungibilität). Solche Aktionäre, die ihr Bezugsrecht nicht ausüben wollen, und Interessenten, die Bezugsrechte erwerben wollen, lassen ihre Aufträge durch die Banken im Bezugsrechthandel ausführen.