Bilanzgewinn

Börsenlexikon
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Definition und Bedeutung

Der Bilanzgewinn ist ein wichtiger Begriff im Börsenhandel und bezieht sich auf den Gewinn, den ein Unternehmen am Ende eines Geschäftsjahres erwirtschaftet hat. Dieser Gewinn wird in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen und kann sich positiv auf den Aktienkurs des Unternehmens auswirken.

Berechnung des Bilanzgewinns

Der Bilanzgewinn wird aus dem Jahresüberschuss oder -fehlbetrag des Unternehmens berechnet. Dabei werden alle Erträge des Unternehmens, wie zum Beispiel Umsätze, Zinserträge oder Verkaufserlöse, von den Aufwendungen, wie etwa Löhnen, Materialkosten oder Mietzahlungen, abgezogen. Der verbleibende Betrag ist der Bilanzgewinn.

Verwendung des Bilanzgewinns

Der Bilanzgewinn kann auf verschiedene Arten verwendet werden. Eine Möglichkeit ist, dass das Unternehmen den Gewinn an seine Aktionäre ausschüttet. Hierbei handelt es sich um eine Dividende, die den Aktionären zusteht. Eine weitere Möglichkeit ist, dass das Unternehmen den Gewinn reinvestiert, um das Unternehmen zu erweitern oder neue Projekte zu finanzieren. In diesem Fall wird der Bilanzgewinn als Eigenkapital in der Bilanz ausgewiesen.

Auswirkungen auf den Aktienkurs

Ein positiver Bilanzgewinn kann sich positiv auf den Aktienkurs des Unternehmens auswirken, da ein hoher Gewinn darauf hindeutet, dass das Unternehmen erfolgreich ist und gute Geschäftsaussichten hat. Dadurch steigt die Nachfrage nach den Aktien des Unternehmens und der Aktienkurs kann steigen. Im umgekehrten Fall, wenn das Unternehmen Verluste verbucht, kann sich dies negativ auf den Aktienkurs auswirken.

Fazit

Der Bilanzgewinn ist ein wichtiger Faktor im Börsenhandel, da er ein Indikator für den Erfolg eines Unternehmens ist. Ein hoher Gewinn kann sich positiv auf den Aktienkurs auswirken und umgekehrt. Es ist daher wichtig, dass Anleger die Bilanz eines Unternehmens genau analysieren, um fundierte Entscheidungen beim Kauf von Aktien treffen zu können.

Der Bilanzgewinn ist der von Kapitalgesellschaften angegebene Gewinn nach Berücksichtigung von Verlust- oder Gewinnvorträgen und den Einstellungen in die Rücklagen beziehungsweise den Entnahmen aus den Rücklagen. § 268 HGB regelt, welche Komponenten bei der Berechnung des Bilanzgewinns zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich kann man den Bilanzgewinn nach folgendem Rechenschema ermitteln: Jahresüberschuss +/- Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr + Entnahmen aus der Kapitalrücklage + Entnahmen aus Gewinnrücklagen - Gewinnausschüttungen des Vorjahres - Einstellungen in die Rücklagen = Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn wird als Grundlage für die Gewinnausschüttungen verwendet. Die Verwendung des Bilanzgewinns wird von der Unternehmensleitung vorgeschlagen und von den Eignern bestimmt. Dabei wird entschieden, ob er an die Eigner, zum Beispiel in Form von Dividenden, ausgeschüttet wird und/oder ob er thesauriert und somit für Investitionszwecke verwendet wird. Verbleibt nach Berücksichtigung der oben aufgeführten Komponenten ein negativer Betrag, so spricht man von einem Bilanzverlust.