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Depotstimmrecht

Börsenlexikon

Welches Stimmrecht erhält eine Bank durch ihre Kunden?

Das Depotstimmrecht ist ein Stimmrecht, welches ein Kreditinstitut oder eine Bank durch ausdrücklich schriftlich dargelegte Weisung gem. § 128 Aktiengesetz ihres Kunden erhält. Mit Übertragung des Depotstimmrechts kann das Kreditinstitut in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft gem. § 135 Aktiengesetz für die im Depot des Kunden hinterlegten und verwalteten Aktien das Stimmrecht ausüben. Das Kreditinstitut ist komplett an die Weisungen ihres Kunden gebunden.
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