Diskontkredit

Börsenlexikon

In welchem Bereich werden heute Diskontkredite verliehen?

Ein Diskontkredit ist ein kurzfristiger Kredit, den ein Kreditinstitut seinen Kunden für den Ankauf eines noch nicht fälligen Wechsels und der damit verbundenen Forderung gewährt. Durch den Diskontkredit wird das Kreditinstitut zum Gläubiger, daher gehört der Diskontkredit zu den Aktivgeschäften der Banken. Der Vorteil des Diskontkredites seitens der Bank ist der Diskont, also den Zinsen für die Restlaufzeit des Wechsels, welche sie dem Einlösenden vom auszuzahlenden Betrag abzieht. Die Höhe des Diskontsatzes wird am Zinsniveau des Geld- und Kapitalmarkts bemessen, an der wirtschaftlichen Lage der Bank und an der Qualität der eingereichten Wechsel sowie an der Beziehung des Kunden für die Bank. Oftmals wird diesem eine Diskontkreditlinie eingeräumt, innerhalb derer das Kreditinstitut Wechsel annimmt und der entsprechende Betrag nach Abzug von Zinsen vergütet. Die Höhe und auch die Laufzeit der gewährten Linie stehen in direktem Zusammenhang mit den eingereichten Wechseln. Oft wird das Einreicherlimit weiter verlängert und dadurch eine Art Dauerkredit gestattet. Bevorzugt werden im Diskontgeschäft vor allem bundesbankfähige Wechsel, da sich die Banken über die Rediskontierung der Papiere bei der Deutsche Bundesbank refinanzieren können. Sollte sich die Forderung aus dem Wechsel am Verfalltag als nicht realisierbar erweisen, wird der Kreditnehmer in die Pflicht genommen. Diskontkredite werden heute ausschließlich im gewerblichen Bereich gewährt.
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