Finanzanlagen

Börsenlexikon
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Kann man zur besseren Bewertung eines Unternehmen dessen Finanzanlagen einsehen?

Im Allgemeinen werden Investitionen in Aktien, Tagesgeld, Anleihen oder Rohstoffen als Finanzanlagen bezeichnet. Das Handelsgesetzbuch (HGB) gibt im § 266 genaue Regeln für die bilanzielle Aufstellung von Finanzanlagen vor. So werden diese auf der Aktivseite geführt und gehören zum Anlagevermögen eines Unternehmens. Speziell gehören die Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen und an Unternehmen, zu denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, Beteiligungen und langfristig gehaltene Wertpapiere zu den Finanzanlagen eines Unternehmens. Werden die Wertpapiere nur für kurze Zeit gehalten, werden diese eher den Umlaufvermögen zugerechnet.