Finanzierungskosten

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Was fällt alles unter die Finanzierungskosten?

Finanzierungskosten – Definition und Bedeutung für Unternehmen

Erfahre in diesem SEO-optimierten Lexikonartikel mehr über Finanzierungskosten und ihre Bedeutung für Unternehmen. Finanzierungskosten umfassen alle Ausgaben, die mit der Beschaffung von Kapital in Verbindung stehen. Dabei lassen sich einmalige und laufende Finanzierungskosten unterscheiden. Erfahre, welche Kosten zu den einmaligen und laufenden Finanzierungskosten gehören und wie sie steuerlich behandelt werden.

Was sind Finanzierungskosten?

Finanzierungskosten umfassen sämtliche Ausgaben, die ein Unternehmen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Kapital hat. Dies kann sowohl für kurzfristige als auch für langfristige Finanzierungen gelten. Finanzierungskosten entstehen beispielsweise bei der Aufnahme von Krediten oder der Ausgabe von Anleihen. Sie können einmalige Kosten oder laufende Kosten sein, je nach Art der Finanzierung.

Einmalige Finanzierungskosten

Zu den einmaligen Finanzierungskosten gehören Gebühren, die bei der Kreditvergabe anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Kreditvermittler oder Notare. Ein weiteres Beispiel für einmalige Kosten ist das Disagio, das auf einen Kredit erhoben wird. Das Disagio stellt einen Abschlag auf den Nennwert des Kredits dar und erhöht die effektiven Zinskosten für das Unternehmen.

Laufende Finanzierungskosten

Laufende Finanzierungskosten umfassen die regelmäßig anfallenden Ausgaben im Zusammenhang mit der Finanzierung. Hierzu gehören vor allem die Zinszahlungen für Kredite oder Anleihen. Wenn ein Unternehmen Fremdkapital aufgenommen hat, müssen in regelmäßigen Abständen Zinszahlungen geleistet werden, um die Finanzierungskosten zu decken. Darüber hinaus können auch Provisionen an Banken oder Vermittler zu den laufenden Finanzierungskosten gehören, die fortlaufend entrichtet werden müssen.

Steuerliche Behandlung von Finanzierungskosten

Nach § 9 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) gelten Finanzierungskosten als Werbungskosten, wenn sie im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Projekts zur Gewinnerzielung stehen. Das bedeutet, dass Unternehmen die Finanzierungskosten als Betriebsausgaben geltend machen können. Dadurch wird das Betriebsergebnis gemindert, was zu einer geringeren Steuerlast führt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass steuerliche Regelungen je nach Land und Rechtsform des Unternehmens variieren können. Es empfiehlt sich daher, einen Steuerexperten zu Rate zu ziehen, um die genauen steuerlichen Auswirkungen der Finanzierungskosten zu ermitteln.

 

Als Finanzierungskosten werden alle Ausgaben eines Unternehmens bezeichnet, die mit der Beschaffung von Kapital im Zusammenhang stehen. Dabei können einmalige und laufende Finanzierungskosten unterschieden werden. Zu den einmaligen Kosten gehören beispielsweise Gebühren, die für Kreditvermittler oder Notare zu zahlen sind oder der anfallende Disagio auf einen Kredit. Zu den laufenden Finanzierungskosten gehören die zu zahlenden Zinsen für einen Kredit oder Provisionen, die fortlaufend entrichtet werden müssen. Nach § 9 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sind Finanzierungskosten Werbungskosten, die sofort abzugsfähig sind, wenn die Finanzierung eines Projektes zur Gewinnerzielung erfolgt. Dadurch wird das Betriebsergebnis gemindert, was eine geringere Steuerlast zur Folge hat.