Finanzmarktförderungsgesetz

Börsenlexikon

Welche Neuerungen brachte das Finanzmarktförderungsgesetz?

Mit dem Finanzmarktförderungsgesetz versuchte die Bundesregierung den Finanzplatz Deutschland attraktiver zu gestalten und gleichzeitig den Anlegerschutz zu verbessern. Mit der Verabschiedung der Gesetze zur Förderung der Finanzmärkte wurde auf Richtlinien der EU und auf internationalisierte Kapitalmärkte reagiert. Konkret wurden vier Finanzmarktförderungsgesetze verabschiedet. So wurden beispielsweise durch das dritte Finanzmarktförderungsgesetz Dachfonds in Deutschland als Anlagefonds zugelassen. Dieses Gesetz wurde 1998 verabschiedet. Das vierte Finanzmarktförderungsgesetz stammt aus dem Jahr 2001. Darin wurden Regelungen zum Börsenrecht, Wertpapierhandelsrecht, Investmentrecht, Kreditwesen, Versicherungswesen und Hypothekenmarkt beschlossen. So wurde im Börsenrecht der börsliche Handel flexibilisiert, auch wurde die amtliche Kursfeststellung durch einen Kursmakler abgeschafft. Im Wertpapierhandelsrecht wurden Maßnahmen getroffen, die eine entschiedenere Bestrafung von Insidergeschäften möglich macht. Auch wurden Regelungen zu den Ad-Hoc Meldungen konkretisiert und Vorschriften für Aktiengeschäfte von Unternehmensinsidern (Directors´ Dealing) getroffen. Von Bedeutung war auch das Recht, welches der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Möglichkeit einräumt, Leerverkäufe zu verbieten. Im Kreditwesen sollte es durch das vierte Finanzmarktförderungsgesetz erleichtert werden, Geldwäscheaktivitäten aufzuspüren.
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