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Eine Klassifizierung von Investmentfonds nach Kapitalbeschaffung, Anlegergruppe und gesetzlicher Grundlage

Investmentfonds sind rechtlich regulierte Anlageinstrumente, bei denen das Kapital vieler Anleger gesammelt und nach festgelegten Grundsätzen investiert wird. Die große Zahl der am Markt verfügbaren Fondsarten ergibt sich aus unterschiedlichen Anlageschwerpunkten, Risikostrukturen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Zielgruppen. Um diese Vielfalt systematisch einordnen zu können, werden Fonds sowohl nach der Zusammensetzung des Fondsvermögens als auch nach strukturellen und gesetzlichen Kriterien klassifiziert. Diese Klassifizierung dient der Vergleichbarkeit und unterstützt Anleger bei der sachlichen Beurteilung von Fondsmerkmalen.

Fondsarten nach der Zusammensetzung des Fondsvermögens

Eine grundlegende Einteilung von Investmentfonds erfolgt nach der Art der Vermögenswerte, in die das Fondsvermögen investiert wird. Aktienfonds investieren überwiegend in Beteiligungen an Unternehmen und sind in der Regel auf langfristiges Kapitalwachstum ausgerichtet. Sie unterliegen stärkeren Wertschwankungen, da ihre Entwicklung eng an die Kapitalmärkte gekoppelt ist. Rentenfonds investieren hauptsächlich in verzinsliche Wertpapiere wie Staats- oder Unternehmensanleihen und verfolgen meist stabilere Ertragsziele. Geldmarktfonds legen ihr Vermögen in kurzfristige, liquide Finanzinstrumente an und dienen vor allem der kurzfristigen Kapitalanlage.

Immobilienfonds investieren direkt oder indirekt in Immobilien und ermöglichen Anlegern den Zugang zu Sachwerten. Mischfonds kombinieren mehrere Anlageklassen, etwa Aktien, Renten und Geldmarktinstrumente, um Risiko und Ertrag ausgewogen zu gestalten. Dachfonds investieren nicht direkt in einzelne Wertpapiere, sondern in andere Fonds und erreichen dadurch eine zusätzliche Streuung. Altersvorsorgefonds sind auf den langfristigen Vermögensaufbau ausgerichtet und berücksichtigen häufig gesetzliche oder vertragliche Vorgaben zur Altersvorsorge. Garantiefonds verfolgen das Ziel, zu einem bestimmten Zeitpunkt mindestens einen festgelegten Kapitalbetrag abzusichern. Hedgefonds setzen alternative Anlagestrategien ein und können komplexe Instrumente nutzen, während Zertifikatefonds ihr Fondsvermögen überwiegend in strukturierte Finanzprodukte investieren.

Klassifizierung nach der Art der Kapitalbeschaffung

Ein zentrales Klassifikationskriterium ist die Art der Kapitalbeschaffung. Hierbei wird zwischen offenen und geschlossenen Investmentfonds unterschieden. Offene Investmentfonds geben fortlaufend Anteile aus und nehmen diese grundsätzlich jederzeit zum aktuellen Rücknahmepreis zurück. Das Fondsvermögen ist variabel und passt sich dem Anlegerverhalten an. Diese Flexibilität macht offene Fonds besonders für Anleger attraktiv, die Wert auf Liquidität legen.

Geschlossene Investmentfonds hingegen sammeln Kapital bis zu einem vorher festgelegten Zielvolumen ein. Nach Erreichen dieses Volumens wird der Fonds für neue Anleger geschlossen. Eine Rückgabe der Anteile an die Fondsgesellschaft ist in der Regel nicht vorgesehen, wodurch eine langfristige Kapitalbindung entsteht. Der wirtschaftliche Erfolg geschlossener Fonds hängt stark von der Entwicklung einzelner Investitionsobjekte ab, etwa Immobilien oder Infrastrukturprojekte.

Klassifizierung nach dem Kreis der Anleger

Ein weiteres wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist der Kreis der Anleger. Publikumsfonds richten sich an die breite Öffentlichkeit und stehen privaten wie auch institutionellen Anlegern offen. Sie unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Risikostreuung, Transparenz und Anlegerschutz. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass Publikumsfonds auch für weniger erfahrene Anleger geeignet sind.

Spezialfonds hingegen sind ausschließlich für institutionelle Anleger bestimmt, etwa Versicherungen, Pensionskassen oder größere Unternehmen. Da diese Anleger über besondere Fachkenntnisse verfügen, bestehen bei Spezialfonds größere Freiheiten in der Ausgestaltung der Anlagestrategie. Dies betrifft sowohl die Auswahl der Vermögenswerte als auch die Risikostruktur und die organisatorische Gestaltung des Fonds.

Klassifizierung nach dem Investmentrecht

Die dritte zentrale Klassifizierung erfolgt nach dem Investmentrecht. Dabei wird zwischen richtlinienkonformen Fonds und sonstigen Fonds unterschieden. Richtlinienkonforme Fonds erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an Investmentvermögen und unterliegen klar definierten Regelungen zu Anlagegrenzen, Risikostreuung und Liquidität. Sie bilden den Kern des klassischen Investmentfondsgeschäfts und sind für einen breiten Anlegerkreis zugänglich.

Sonstige Fonds weichen in bestimmten Punkten von diesen gesetzlichen Standardvorgaben ab und unterliegen speziellen Regelungen. Diese Fondsarten erlauben eine größere Flexibilität in der Anlagestrategie, sind jedoch häufig mit erhöhten Risiken verbunden und richten sich teilweise an erfahrene Anleger oder institutionelle Investoren.

Unterkategorien der sonstigen Fonds

Innerhalb der sonstigen Fonds lassen sich mehrere Untergruppen unterscheiden. Immobiliensondervermögen investieren gezielt in Immobilien oder immobiliennahe Vermögenswerte und folgen besonderen gesetzlichen Vorgaben. Gemischte Sondervermögen kombinieren unterschiedliche Anlageklassen und ermöglichen eine flexible Anpassung an Marktbedingungen. Spezial-Sondervermögen sind individuell strukturierte Fonds für institutionelle Anleger mit spezifischen Anlagezielen. Altersvorsorge-Sondervermögen dienen dem langfristigen Aufbau von Vorsorgevermögen und unterliegen besonderen regulatorischen Anforderungen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken umfassen insbesondere Hedgefonds, die durch den Einsatz alternativer Strategien, Fremdkapital oder komplexer Instrumente erhöhte Ertragschancen anstreben, gleichzeitig jedoch ein höheres Verlustrisiko tragen.

Zur systematischen Übersicht lassen sich die drei Hauptklassifikationskriterien wie folgt darstellen:

Klassifikationskriterium Ausprägungen
Art der Kapitalbeschaffung Offene Investmentfonds, geschlossene Investmentfonds
Kreis der Anleger Publikumsfonds, Spezialfonds
Investmentrechtliche Einordnung Richtlinienkonforme Fonds, sonstige Fonds

Diese Struktur verdeutlicht, dass jede Fondsart mehreren Klassifikationsmerkmalen gleichzeitig zugeordnet werden kann.

Die Vielzahl der Fondsarten zeigt, dass Investmentfonds sehr unterschiedliche Funktionen innerhalb der Vermögensanlage erfüllen. Je nach Anlageziel, Risikobereitschaft und zeitlichem Horizont kann sich ein Anleger für unterschiedliche Fondsarten entscheiden. Während sicherheitsorientierte Anleger häufig Fonds mit konservativer Ausrichtung bevorzugen, nutzen institutionelle Anleger spezialisierte Fonds zur Umsetzung individueller Anlagestrategien. Die rechtliche und strukturelle Einordnung eines Fonds liefert dabei wichtige Hinweise auf dessen Funktionsweise und Risikoprofil.

Fazit

Die Klassifizierung von Fondsarten erfolgt sowohl nach der Zusammensetzung des Fondsvermögens als auch nach den Kriterien Kapitalbeschaffung, Anlegerkreis und investmentrechtlicher Einordnung. Diese Systematik ermöglicht eine sachliche und strukturierte Einordnung der Vielzahl an Investmentfonds am Markt. Die Unterscheidung zwischen offenen und geschlossenen Fonds, Publikums- und Spezialfonds sowie richtlinienkonformen und sonstigen Fonds bildet die Grundlage für ein grundlegendes Verständnis des Fondsmarktes. Eine fundierte Kenntnis dieser Klassifikationen ist entscheidend, um Fonds sachgerecht beurteilen und ihre Eigenschaften, Risiken und Einsatzmöglichkeiten einordnen zu können.