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Forderungen an Kreditinstitute

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Gehören Forderungen an Kreditinstitute zur Aktivseite einer Bankbilanz?

Die Forderungen an Kreditinstitute sind offene Ansprüche einer Bank gegenüber andere Kreditinstitute. Sie sind nach § 14 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) auf der Aktivseite einer Bankbilanz zu verbuchen. Demnach sind dort alle offenen Forderungen aufzuweisen, sofern es sich nicht um börsenfähige Schuldverschreibungen handelt. Beispielsweise werden im Posten Forderungen an Kreditinstitute Schuldscheindarlehen oder Kredite für andere Banken verbucht. In einer Bilanz kann zwischen Forderungen an ausländische und inländische Kreditinstitute unterschieden werden. Auch werden Ansprüche, die täglich fällig sind, gesondert aufgelistet. Neben den Forderungen an Kreditinstitute gehören die Barreserve, Schuldtitel öffentlicher Stellen, Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen, Aktien, Beteiligungen, Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand und sonstige Vermögensgegenstände zur Aktivseite einer Bankbilanz. Jenes wird in den §§ 12-20 RechKredV geregelt.