Freie Makler

Börsenlexikon
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Welchem Gesetz unterlegen die Freien Makler?

Bei Freien Maklern handelt es sich um nicht vereidigte Makler, die neben den Kursmaklern an den Börsen zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassen sind. Die freien Makler unterliegen, soweit das Gesetz nichts anderes besagt, wie die Kursmakler der Aufsicht durch die Börsenaufsichtsbehörde. Die Aufsicht umfasst sämtliche börslichen und außerbörslichen Geschäfte im Rahmen des Handelsgewerbes und bezieht sich auf die Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen. Freie Makler übernehmen entweder im geregelten Markt oder im Optionshandel die Kursfestlegung (skontroführende Makler). Sie sind aber auch für die im Freiverkehr gehandelten Wertpapiere zuständig.