Freistellungsauftrag Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Freibeträge Nächster Begriff: Fremdkapital
Eine Anweisung an ein Kreditinstitut, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags vom automatischen Abzug der Abgeltungsteuer freizustellen und somit steuerfrei auszuzahlen
Der Begriff Freistellungsauftrag bezeichnet eine steuerliche Erklärung, mit der Privatpersonen ihre Kreditinstitute anweisen, Kapitalerträge bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag nicht mit Kapitalertragsteuer zu belasten. Der Freistellungsauftrag ist ein zentrales Instrument im deutschen Einkommensteuerrecht, um den sogenannten Sparer-Pauschbetrag unmittelbar bei der Besteuerung von Zinserträgen, Dividenden und ähnlichen Einkünften zu berücksichtigen.
Ohne einen Freistellungsauftrag sind Banken und andere auszahlende Stellen gesetzlich verpflichtet, auf Kapitalerträge automatisch Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einzubehalten. Der Freistellungsauftrag verhindert diesen Steuerabzug, soweit die Erträge innerhalb des zulässigen Freibetrags liegen, und vereinfacht damit die steuerliche Behandlung von Kapitaleinkünften.
Rechtliche Grundlage und Zweck
Die rechtliche Grundlage des Freistellungsauftrags findet sich im Einkommensteuergesetz. Dort ist geregelt, dass natürliche Personen einen pauschalen Betrag ihrer Kapitaleinkünfte steuerfrei stellen können. Der Gesetzgeber verfolgt damit mehrere Ziele. Zum einen soll der administrative Aufwand reduziert werden, da kleine Kapitalerträge nicht zwingend im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden müssen. Zum anderen dient der Pauschbetrag der pauschalen Abgeltung von Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen.
Der Freistellungsauftrag ist kein eigenständiger Steuererlass, sondern ein technisches Mittel zur praktischen Umsetzung dieses Pauschbetrags direkt bei der Quelle der Einkünfte. Er bewirkt lediglich, dass der Steuerabzug unterbleibt, solange der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist.
Höhe des freistellbaren Betrags
Der freistellbare Betrag ist gesetzlich festgelegt und gilt pro steuerpflichtiger Person. Für zusammen veranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Betrag, sofern ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt wird. Der Freistellungsauftrag kann auf ein einzelnes Kreditinstitut beschränkt oder auf mehrere Banken aufgeteilt werden, solange die Gesamtsumme den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag nicht überschreitet.
Eine Überschreitung des maximal zulässigen Betrags ist nicht erlaubt. Kreditinstitute sind verpflichtet, entsprechende Freistellungsaufträge abzulehnen oder zu kürzen. Die Verantwortung für die korrekte Aufteilung auf mehrere Institute liegt beim Steuerpflichtigen.
Erteilung und Gültigkeit
Der Freistellungsauftrag muss aktiv vom Anleger erteilt werden. Dies erfolgt in der Regel schriftlich oder elektronisch über das jeweilige Kreditinstitut. Voraussetzung ist die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer, da diese zur Kontrolle und Zuordnung durch die Finanzverwaltung dient.
Ein Freistellungsauftrag gilt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt seiner Erteilung und kann unbefristet oder befristet erteilt werden. Änderungen oder ein Widerruf sind jederzeit möglich. Wird kein Freistellungsauftrag gestellt oder ist der Freibetrag ausgeschöpft, erfolgt der Steuerabzug automatisch. Eine nachträgliche Berücksichtigung ist über den Freistellungsauftrag selbst nicht möglich, sondern nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Wirkung auf die Besteuerung von Kapitalerträgen
Die praktische Wirkung des Freistellungsauftrags zeigt sich unmittelbar bei der Auszahlung von Kapitalerträgen. Solange der noch verfügbare Freibetrag ausreicht, behält das Kreditinstitut keine Kapitalertragsteuer ein. Erst wenn der freigestellte Betrag vollständig verbraucht ist, werden weitere Erträge der regulären Besteuerung unterworfen.
Der Freistellungsauftrag wirkt institutsbezogen, das heißt jedes Kreditinstitut berücksichtigt nur den ihm erteilten Teilbetrag. Eine automatische Abstimmung zwischen verschiedenen Banken findet nicht statt. Deshalb ist eine sorgfältige Planung erforderlich, um eine möglichst effiziente Nutzung des Freibetrags zu gewährleisten.
Verhältnis zur Einkommensteuererklärung
Auch bei erteiltem Freistellungsauftrag bleibt die Abgabe einer Einkommensteuererklärung in bestimmten Fällen erforderlich oder sinnvoll. Werden Kapitalerträge ohne Freistellungsauftrag besteuert, kann die einbehaltene Kapitalertragsteuer im Rahmen der Steuererklärung angerechnet oder erstattet werden, sofern der persönliche Steuersatz niedriger ist oder der Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft wurde.
Der Freistellungsauftrag ersetzt daher nicht die steuerliche Erklärungspflicht, sondern dient in erster Linie der Vereinfachung und Liquiditätsschonung. Er verhindert, dass Kapitalertragsteuer zunächst einbehalten und später aufwendig zurückgefordert werden muss.
Abgrenzung zu anderen steuerlichen Instrumenten
Der Freistellungsauftrag ist von anderen steuerlichen Entlastungsinstrumenten abzugrenzen. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung richtet sich an Personen mit sehr geringen Gesamteinkünften und führt dazu, dass Kapitalerträge unabhängig von ihrer Höhe nicht besteuert werden. Der Freistellungsauftrag hingegen ist betragsmäßig begrenzt und an den Pauschbetrag gekoppelt.
Ebenso ist er von Steuerfreigrenzen zu unterscheiden, bei denen bei Überschreiten eines Grenzwertes die vollständige Steuerpflicht eintritt. Beim Freistellungsauftrag handelt es sich um einen Freibetrag, sodass nur der übersteigende Teil der Erträge steuerpflichtig wird.
Bedeutung für private Anleger
Für private Anleger hat der Freistellungsauftrag eine hohe praktische Relevanz. Er ermöglicht eine einfache und rechtssichere Nutzung des steuerlichen Freibetrags auf Kapitalerträge und verbessert die Liquidität, da keine unnötigen Steuerabzüge erfolgen. Besonders bei regelmäßigen Zinserträgen oder Dividendenausschüttungen entfaltet der Freistellungsauftrag seine Wirkung unmittelbar.
Gleichzeitig erfordert seine Nutzung Aufmerksamkeit und regelmäßige Überprüfung, insbesondere bei veränderten Einkommensverhältnissen, Kontoauflösungen oder der Eröffnung neuer Depots. Fehlerhafte oder veraltete Freistellungsaufträge können dazu führen, dass Freibeträge ungenutzt bleiben oder Kapitalerträge unnötig besteuert werden.
Fazit
Der Freistellungsauftrag ist ein zentrales Element der Besteuerung von Kapitaleinkünften im deutschen Steuerrecht. Er ermöglicht die unmittelbare Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags bei der Auszahlung von Kapitalerträgen und trägt zur Verwaltungsvereinfachung sowie zur Schonung der Liquidität privater Anleger bei. Seine Wirkung entfaltet er jedoch nur bei korrekter und bewusster Anwendung. Für Steuerpflichtige ist es daher unerlässlich, die Funktionsweise, Grenzen und Wechselwirkungen des Freistellungsauftrags zu verstehen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und den gesetzlich vorgesehenen Freibetrag vollständig auszuschöpfen.