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Genussaktie

Börsenlexikon

Was unterscheidet die Genussaktie vom Genussschein?

Bei der Genussaktie handelt es sich um einen Genussschein, der zusätzlich mit Stimmrechten gegenüber einer Aktiengesellschaft versehen ist. Die Genussaktie enthält jedoch im Gegensatz zu einer normalen Aktie keinen festen Nennwert. Durch sie wird das Recht auf einen Anteil am Vermögen des Unternehmens verbrieft. Meist handelt es sich dabei um Anteile am Reingewinn oder am Erlös bei Liquidation des Unternehmens. Kommt es zur Inanspruchnahme des Rechts aus einer Genussaktie, kann dabei der Anteil in Form eines gewissen Prozentsatzes vom Vermögen oder in Form einer vorher festgelegten Summe geltend gemacht werden . Unternehmen emittieren Gussaktien, um Dividenden auszugleichen, als Aktienersatz bei ausscheidenden Mitgliedern oder auch als Entschädigung bei Forderungserlassen.
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