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Inhaberschuldverschreibung

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Sind Inhaberschuldverschreibungen eine sichere Geldanlage?

Inhaberschuldverschreibung: Definition und Merkmale

Eine Inhaberschuldverschreibung ist eine Schuldverschreibung, bei der der Inhaber auf der Urkunde nicht namentlich erwähnt wird. Im Gegensatz zu Namensschuldverschreibungen ist der Inhaber einer Inhaberschuldverschreibung der Gläubiger und somit automatisch berechtigt, Zahlungen zu erhalten. Die Inhaberschuldverschreibung ist die formloseste aller Schuldverschreibungen und somit am Markt die vorherrschende Form.

Regelungen im deutschen Schuldrecht

Im deutschen Schuldrecht sind Inhaberschuldverschreibungen in § 793ff BGB geregelt. Namensschuldverschreibungen mit einer Namensklausel hingegen sind in § 808 BGB geregelt. Es ist von Vorteil, Inhaberpapiere formlos zu übertragen oder zu verschenken. Allerdings besteht bei Verlust des Papiers ein höheres Risiko, das Eigentum nicht beweisen zu können.

Vorteile und Nachteile von Inhaberschuldverschreibungen

Inhaberschuldverschreibungen sind aufgrund ihrer formlosen Natur am Markt die am häufigsten verwendete Schuldverschreibung. Sie sind einfach zu übertragen und zu handeln. Eine Inhaberschuldverschreibung kann auch anonym gehalten werden, was für Anleger, die ihre Privatsphäre schützen möchten, von Vorteil ist. Außerdem können Inhaberschuldverschreibungen leichter als Namensschuldverschreibungen begeben werden.

Ein Nachteil von Inhaberschuldverschreibungen ist das höhere Risiko von Missbrauch, da der Inhaber nicht namentlich auf der Urkunde erwähnt wird. Bei Verlust des Papiers kann das Eigentum am Papier nicht bewiesen werden, was ein Problem darstellen kann. Zudem kann es schwieriger sein, Ansprüche auf Zinszahlungen oder Rückzahlung des Kapitals geltend zu machen.

 

Die Inhaberschuldverschreibung ist eine Schuldverschreibung (Anleihe), mit der Besonderheit, dass der Inhaber auf der Urkunde nicht namentlich erwähnt wird. D. h., wer die Schuldverschreibung besitzt, ist somit automatisch auch der Gläubiger. Im deutschen Schuldrecht in § 793ff BGB sind Inhaberschuldverschreibungen geregelt. Die Inhaberschuldverschreibungen mit Namensklausel sind in § 808 BGB geregelt. Somit ist die Inhaberschuldverschreibung die formloseste aller Schuldverschreibungen, und daher am Markt die vorherrschende Form, zum Beispiel bei den Bundesanleihen. Generell ist es von Vorteil, Inhaberpapiere formlos zu übertragen oder zu verschenken. Aber dadurch ist das Risiko, das Eigentum am Papier nicht beweisen zu können, bei Verlust höher.