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Insolvenz Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Insiderregeln Nächster Begriff: Institutionelle Investoren

Wovon wird gesprochen, wenn ein Unternehmen dauerhaft zahlungsunfähig ist?

Wird von Insolvenz gesprochen, dann bedeutet das, dass ein Unternehmen dauerhaft zahlungsunfähig (also illiquide)ist. Meist ist eine Insolvenz verbunden mit der Auflösung des Unternehmens des Schuldners/Insolventen und zieht ein gerichtliches Vergleichs- bzw. Konkursverfahren nach sich. Insolvenz kann in Form der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung auftreten, wobei beide einander nicht ausschließen.Der Schuldner kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Wenn ein Privathaushalt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, handelt es sich ebenso um eine Insolvenz wie bei einer Unternehmenspleite. Mit Wirkung vom 1. Januar 1999 ist der Konkurs aus dem Privatrecht gestrichen. Der Konkurs wurde durch das Insolvenzverfahren ersetzt. Somit wurde aus dem Konkursverwalter der Insolvenzverwalter, aus dem Konkurs- das Insolvenzgericht usw. Grund dieser sprachlichen Änderung ist das Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) am 01.01.1999 mit neuen Rechtsnormen zum Gesamtkomplex der Insolvenz. Der Schuldner muss dann einen Insolvenzantrag stellen, es kommt zu einem Insolvenzverfahren, wenn die Insolvenz zulässig und die Insolvenzmasse ausreichend groß ist. Wird das Insolvenzverfahren dann eröffnet, so wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Im Insolvenzverfahren wird die persönliche Haftung des zahlungsunfähigen Schuldners zwangsvollstreckt, um die Gläubiger zu befriedigen. Das gesamte der Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Gemeinschuldners ist Teil des Insolvenzverfahrens, diese so genannte Insolvenzmasse dient der gemeinschaftlichen Befriedigung aller persönlichen Gläubiger.