Kuxe

Börsenlexikon
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Wie werden Anteile an bergrechtlichen Gewerkschaften genannt?

Als Kuxe werden Anteile an bergrechtlichen Gewerkschaften bezeichnet. Diese so genannten Kuxe sind übertragbar, und können von jedem Gewerken in beliebiger Zahl erworben werden. Kuxe sind auch Namenspapiere, sie werden im Gewerkenbuch verzeichnet. Die Kuxe besitzen keinen festen Nennwert, sondern verkörpern eine Quote am Vermögen der Gesellschaft. Ihre Übertragung erfolgt durch Abtretung und Umschreibung im Gewerkenbuch. Früher wurden Kuxe zum Stückkurs an der so genannten Kuxenbörse gehandelt. Da Kuxe jedoch auf den Namen lauten und aufgrund ihrer geringen Stückelung i. d. R. einen sehr hohen Wert haben, waren sie schon immer eher schwerfällig. In der heutigen Zeit haben die Kuxe als Finanzierungsinstrument keine oder nur noch eine geringe Bedeutung, da viele bergrechtliche Gewerkschaften in zwischen in Aktiengesellschaften umgewandelt wurden. Die Gesellschaftsform der bergrechtlichen Gesellschaft gibt es seit dem 1.1. 1986 nicht mehr. Die Bewertung der Kuxe für steuerliche Zwecke erfolgt mit dem gemeinen Wert.