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Leistungsbilanz

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Definition im Lexikon

Eine Leistungsbilanz ist eine volkswirtschaftliche Statistik, die die wirtschaftlichen Transaktionen eines Landes mit dem Ausland erfasst. Sie ist ein Bestandteil der Zahlungsbilanz, die alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Inländern und Ausländern erfasst.

Aufgaben der Leistungsbilanz

Die Hauptaufgabe der Leistungsbilanz besteht darin, die Handels- und Dienstleistungsbilanz eines Landes zu dokumentieren. Sie erfasst den Austausch von Waren, Dienstleistungen, Einkommen und Transfers zwischen Inländern und Ausländern. Die Leistungsbilanz ermöglicht es, die wirtschaftlichen Beziehungen eines Landes mit dem Rest der Welt zu analysieren und zu bewerten.

Die Leistungsbilanz besteht aus verschiedenen Teilbereichen:

  1. Handelsbilanz: Erfasst den Austausch von Waren (Exporte und Importe) zwischen Inländern und Ausländern.
  2. Dienstleistungsbilanz: Erfasst den Austausch von Dienstleistungen, wie zum Beispiel Tourismus, Transport, Versicherungen, Kommunikation usw.
  3. Einkommensbilanz: Erfasst den Austausch von Einkommen, wie z.B. Löhne, Gehälter, Zinsen, Dividenden usw.
  4. Transfersbilanz: Erfasst den Austausch von Transfers, also einseitige Zahlungen ohne direkte Gegenleistung, wie z.B. Entwicklungshilfe oder private Überweisungen.

Wann wird die Leistungsbilanz verwendet?

Die Leistungsbilanz wird in der volkswirtschaftlichen Analyse und Politikgestaltung verwendet, um das Außenhandelsverhalten und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Landes zu beurteilen. Sie ermöglicht es, Handelsdefizite oder -überschüsse zu identifizieren, die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft zu bewerten und mögliche Ungleichgewichte aufzuzeigen. Regierungen, Zentralbanken, internationale Organisationen und Unternehmen nutzen die Leistungsbilanzdaten, um ihre wirtschaftlichen Entscheidungen zu treffen und politische Maßnahmen zu planen.

 

Die Leistungsbilanz ist eine Teilbilanz der Zahlungsbilanz, die sich in fünf Teile untergliedert:

  • 1. Leistungsbilanz (Handels-, Dienstleistungs- und Übertragungsbilanz)
  • 2. Kapitalbilanz
  • 3. Devisenbilanz
  • 4. Ausgleichsposten zur Auslandsposition der Deutschen Bundesbank
  • 5. Restposten.

Die Leistungsbilanz wird aus vier Untergruppen bzw. Teilbilanzen zusammengesetzt. Dies sind die Handelsbilanz (mit den Ergänzungen zum Warenverkehr), die Dienstleistungsbilanz, die Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen sowie die Bilanz der laufenden Übertragungen. Eine Leistungsbilanz zeigt die Veränderung des Nettoauslandsvermögens eines Staates an und stellt somit den Kernbereich der Zahlungsbilanzanalyse dar. Wird von Zahlungsbilanzüberschüssen oder -defiziten gesprochen wird, bezieht sich dies im Regelfall nur auf die Leistungsbilanz. In Deutschland stehen mit der Dienstleistungsbilanz und der Bilanz der laufenden Übertragungen zwei Positionen mit einem hohen strukturellen Defizit einem Handelsbilanzüberschuss gegenüber. Somit ist erkennbar, dass es in der Vergangenheit sowohl Phasen von Leistungsüberschüssen als auch von -defiziten gab. Bei einem Leistungsbilanzdefizit erwirtschaftet eine Volkswirtschaft aus dem Verkauf von Gütern nur noch unzureichend finanzielle Mittel, um ihren ausländischen Zahlungsverpflichtungen und grenzüberschreitenden Aktivitäten nachzukommen. Diese Lücke muss somit durch den Zustrom von Kapital geschlossen werden.