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Restlaufzeit

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Welches Recht verfällt bei Ablauf der Restlaufzeit bei Optionen?

Auf dem Terminmarkt beschreibt die Restlaufzeit die verbleibende Zeit bis ein dort gehandeltes Produkt, wie zum Beispiel eine Option oder ein Future, verfällt. Nach Ablauf der Restlaufzeit bei Optionen verfällt das Recht, die Option auszunutzen und das entsprechende Underlying (Basisobjekt) zu dem in der Option festgelegten Wert zu kaufen oder zu verkaufen. Ist die Restlaufzeit bei Futures vergangen, muss das Underlying (Basisobjekt) zu den Bedingungen des Futures gekauft oder verkauft werden. Beim Handel von zeitlich beschränkten Wertpapieren ist nach der Restlaufzeit mindestens der Nominalbetrag fällig. Solche Wertpapiere können zum Beispiel Anleihen oder Bundesschatzbriefe sein.