Rücknahmepreis Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Pitch Deck Nächster Begriff: Fondsanteilspreis
Ein Preis, zu dem ein Investmentfonds seine Anteile von Anlegern zurückkauft, basierend auf dem Nettoinventarwert pro Anteil zum Zeitpunkt der Rücknahme
Der Rücknahmepreis ist ein zentraler Begriff im Bereich des Investmentfondsrechts und der Fondsbewertung. Er bezeichnet den Geldbetrag, den ein Anleger bei der Rückgabe (Veräußerung) seiner Fondsanteile an die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) erhält. Der Rücknahmepreis entspricht in der Regel dem sogenannten Nettoinventarwert (Net Asset Value, NAV) des Fondsanteils und stellt damit den tatsächlichen Marktwert eines Fondsanteils ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen oder sonstigen Kosten dar. Der Rücknahmepreis ist somit ein wesentlicher Maßstab für die Bewertung von Investmentfonds und spielt eine entscheidende Rolle für die Liquidität und Transparenz von Fondsanlagen.
Grundlagen der Preisermittlung
Der Rücknahmepreis wird regelmäßig – in der Regel börsentäglich – von der Kapitalverwaltungsgesellschaft berechnet. Er ergibt sich aus dem aktuellen Gesamtwert des Fondsvermögens, abzüglich der auf das Fondsvermögen entfallenden Verbindlichkeiten, dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Fondsanteile:
Rücknahmepreis = (Fondsvermögen – Verbindlichkeiten) / Anzahl der Fondsanteile
Dabei basiert die Bewertung der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte auf den aktuellen Marktpreisen. Dies umfasst etwa Aktienkurse, Anleihebewertungen, Derivatebewertungen sowie bei Immobilienfonds oder gemischten Fonds auch Schätzwerte für weniger liquide Vermögensgegenstände. Die Bewertung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben und internen Richtlinien der Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Es ist wichtig, den Rücknahmepreis von anderen nahe verwandten Begriffen abzugrenzen:
-
Ausgabepreis:
Dies ist der Preis, zu dem neue Fondsanteile gekauft werden können. Er setzt sich aus dem Rücknahmepreis zuzüglich eines etwaigen Ausgabeaufschlags zusammen, der in der Regel zur Deckung der Vertriebskosten dient. Der Ausgabepreis ist also regelmäßig höher als der Rücknahmepreis. -
Nettoinventarwert (NAV):
Der NAV ist der rechnerische Wert eines Fondsanteils und dient meist als Grundlage für die Berechnung des Rücknahmepreises. In der Praxis sind NAV und Rücknahmepreis in der Regel identisch, sofern keine besonderen Abzüge (z. B. Rücknahmegebühren) vorgesehen sind. -
Börsenkurs (bei börsennotierten Fonds):
Bei Exchange Traded Funds (ETFs) oder anderen börsengehandelten Fonds kann es einen Marktpreis an der Börse geben, der vom Rücknahmepreis abweicht. Der Rücknahmepreis bezieht sich in diesem Fall auf den sogenannten „inneren Wert“, nicht auf den Marktpreis.
Bedeutung für den Anleger
Der Rücknahmepreis ist die zentrale Bezugsgröße, wenn ein Anleger seine Fondsanteile wieder verkaufen möchte. Er zeigt an, welchen Wert ein Anteil am Fonds aktuell hat und wie viel Geld ein Anleger bei einer Rückgabe der Anteile erhält – abgesehen von eventuell anfallenden Rücknahmegebühren oder Steuern.
Die Kenntnis des Rücknahmepreises ist auch wichtig für die Bewertung des eigenen Portfolios, die Steuerermittlung und die Kontrolle der Wertentwicklung. Gerade bei der langfristigen Vermögensplanung spielt der Rücknahmepreis eine wesentliche Rolle, da er direkt die erzielbare Liquidität bei Fondsverkäufen bestimmt.
Rückgabe von Anteilen: Abwicklung und Fristen
Die Rückgabe von Fondsanteilen zum Rücknahmepreis erfolgt über die depotführende Stelle, typischerweise eine Bank oder Direktbank, welche die Anteile im Auftrag des Kunden bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Rücknahme einreicht. Die Abrechnung erfolgt meist zum nächstmöglichen Rücknahmetermin, wobei es in Abhängigkeit vom Fondstyp unterschiedliche Fristen gibt:
-
Bei Publikumsfonds mit liquiden Anlagen (z. B. Aktienfonds) erfolgt die Abrechnung in der Regel tagesaktuell (T+1 oder T+2).
-
Bei offenen Immobilienfonds bestehen häufig Rückgabefristen von mehreren Monaten sowie Mindesthaltefristen, um die Liquiditätsplanung der Fonds zu erleichtern.
-
Spezialfonds unterliegen gesonderten Vereinbarungen, die individuell mit institutionellen Anlegern abgestimmt werden.
Der Rücknahmepreis kann sich täglich ändern, da er von der Marktbewegung der enthaltenen Vermögenswerte abhängt. Deshalb ist für die tatsächliche Abrechnung entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Rückgabeauftrag bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft eingeht.
Rücknahmegebühren und Abzüge
In der Regel entspricht der Rücknahmepreis dem Nettoinventarwert eines Fondsanteils. Es kann jedoch vorkommen, dass bei bestimmten Fondsarten oder unter bestimmten Umständen Rücknahmeabschläge erhoben werden. Diese sollen z. B. dazu dienen, bei einem massiven Mittelabfluss Transaktionskosten oder Liquiditätsbelastungen abzufedern. Solche Abschläge sind allerdings selten und müssen im Verkaufsprospekt transparent dargelegt werden.
Ein weiteres mögliches Kostenmerkmal sind Performance Fees oder erfolgsabhängige Vergütungen, die sich zwar nicht direkt auf den Rücknahmepreis auswirken, aber indirekt durch Reduktion des Fondsvermögens langfristig den Preis beeinflussen können.
Veröffentlichungspflichten und Transparenz
Kapitalverwaltungsgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den Rücknahmepreis regelmäßig zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt typischerweise über:
-
die Internetseite der Fondsgesellschaft,
-
Finanzportale und Kursdatenbanken (z. B. Morningstar, Onvista, Bloomberg),
-
Wertpapierbörsen oder Finanzzeitungen.
Die tägliche Veröffentlichung des Rücknahmepreises gewährleistet Transparenz für Anleger und ermöglicht eine fundierte Bewertung der Fondsperformance. Darüber hinaus ist der Rücknahmepreis die maßgebliche Größe für viele Vergleichs- und Ratingverfahren im Fondsbereich.
Regulatorische Grundlagen
Die Ermittlung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises ist durch verschiedene gesetzliche Regelungen und aufsichtsrechtliche Vorgaben geregelt. In Deutschland sind insbesondere folgende Rechtsquellen relevant:
-
das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB),
-
die Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
-
europäische Richtlinien wie die OGAW-Richtlinie (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) und die AIFM-Richtlinie (Alternative Investment Fund Managers).
Diese Regelwerke schreiben vor, dass der Rücknahmepreis nach klar definierten und nachvollziehbaren Verfahren zu ermitteln ist. Insbesondere müssen Bewertungsmodelle konsistent, marktgerecht und unter Berücksichtigung des Anlegerinteresses angewendet werden.
Fazit
Der Rücknahmepreis ist ein elementarer Bestandteil des Fondshandels und bildet die Grundlage für die Rückgabe von Fondsanteilen. Er entspricht in der Regel dem Nettoinventarwert eines Anteils und stellt den Betrag dar, den ein Anleger bei der Veräußerung seiner Anteile erhält. Eine transparente, marktgerechte und regelmäßig aktualisierte Ermittlung des Rücknahmepreises ist Voraussetzung für die faire Behandlung aller Anleger und für die Funktionsfähigkeit des Investmentfondsmarktes. Für Anleger ist es wichtig, den Rücknahmepreis als Maßstab für die aktuelle Bewertung ihrer Fondsanlage zu verstehen und bei Transaktionen sowie der langfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.