Sparerfreibetrag

Börsenlexikon

Gibt es einen Unterschied zwischen dem Sparerfreibetrag und dem Sparerpauschbetrag?

Der Sparerfreibetrag bezeichnet die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die steuerfrei sind. Er ist ein finanzwirtschaftlicher Begriff und gehört zum Einkommensteuergesetz. Die Höhe des Sparerfreibetrages variiert je nach Gesetzeslage. Seit der Einführung der Abgeltungssteuer am 01.01.2009 wird der Sparerfreibetrag durch den Sparerpauschbetrag ersetzt. Dieser beläuft sich derzeit auf 801 € bei Einzelveranlagung (1.602 € bei Verheirateten). Auf alle weiteren Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden), die über diesem Betrag liegen, muss Kapitalertragssteuer gezahlt werden. Der Steuersatz beträgt derzeit 30 % bei Guthaben auf Konten. Wertpapiererträge werden mit 35 % versteuert. Des Weiteren werden noch 5,5 % Solidaritätszuschlag hinzugerechnet.
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