Telefonhandel, Telefonverkehr

Börsenlexikon
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Definition im Lexikon

Der Telefonhandel kennzeichnet den Handel zwischen den Banken am Telefon oder anderer elektronischer Systeme. Im Gegensatz zur Präsenzbörse, also dem Handel an der Börse vor Ort, wird der Telefonhandel betrieben. Auch unter dem Namen Telefonverkehr ist der Telefonhandel bekannt. Im Telefonhandel werden nahezu alle Wertpapiere, Devisen bzw. Edelmetalle zwischen Banken, Kunden und Skontroführern gehandelt. Besonders dafür gemachte Listen informieren über die Kurse des Telefonhandels. Der Telefonverkehr unterliegt den Regelungen für Effektengeschäfte, jedoch nicht den gesetzlichen Aufsichts- und Kontrollregelungen. Das heißt, es erfolgt keine konkrete Überwachung des Telefonhandels. Die Teilnehmer orientieren sich an allgemein akzeptierten Handelsusancen.