Termingeschäft Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Stimmrechtsbeschränkung Nächster Begriff: Finanzkontrakt
Ein Finanzkontrakt, bei dem zwei Parteien vereinbaren, einen Vermögenswert zu einem festgelegten Preis an einem zukünftigen Termin zu kaufen oder zu verkaufen, ohne dass eine sofortige Lieferung erfolgt
Ein Termingeschäft ist ein vertraglich vereinbartes Geschäft, bei dem der Leistungsaustausch – also Lieferung und/oder Zahlung – nicht sofort, sondern zu einem im Voraus festgelegten zukünftigen Zeitpunkt erfolgt. Im Unterschied zu Kassageschäften, bei denen die Erfüllung in der Regel binnen zwei Geschäftstagen stattfindet, verschiebt sich beim Termingeschäft die Vertragserfüllung gezielt in die Zukunft. Diese Konstruktion ermöglicht es den Vertragsparteien, sich gegen zukünftige Preisänderungen abzusichern oder gezielt auf Marktveränderungen zu spekulieren. Termingeschäfte spielen sowohl im Finanzmarkt (z. B. bei Wertpapieren, Devisen oder Rohstoffen) als auch im Außenhandel und in der Unternehmensfinanzierung eine bedeutende Rolle.
Grundformen von Termingeschäften
Termingeschäfte lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen: unbedingte Termingeschäfte und bedingte Termingeschäfte.
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Unbedingte Termingeschäfte (Festgeschäfte):
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zum verbindlichen Leistungsaustausch zum festgelegten Termin. Beispiele hierfür sind:-
Forward-Geschäfte (OTC): individuell ausgehandelte Termingeschäfte außerhalb organisierter Börsen.
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Futures (börsengehandelt): standardisierte Verträge über die Lieferung bestimmter Güter zu festgelegten Bedingungen.
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Devisentermingeschäfte: Kauf oder Verkauf einer Währung zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu einem fixierten Kurs.
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Bedingte Termingeschäfte (Optionsgeschäfte):
Eine Vertragspartei erhält das Recht, aber nicht die Pflicht, ein Geschäft zu vorher definierten Bedingungen durchzuführen. Die Gegenpartei ist zur Erfüllung verpflichtet, falls das Recht ausgeübt wird. Beispiele:-
Kaufoption (Call-Option): Recht, ein Gut in der Zukunft zu einem bestimmten Preis zu kaufen.
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Verkaufsoption (Put-Option): Recht, ein Gut zu einem bestimmten Preis zu verkaufen.
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Vertragsinhalte und Standardisierung
Termingeschäfte enthalten im Regelfall folgende zentrale Bestandteile:
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Basiswert (Underlying):
Dies kann ein Rohstoff, ein Finanzinstrument, eine Währung oder ein Index sein. -
Kontraktmenge:
Die Menge oder Stückzahl des zu liefernden Gutes. -
Fälligkeitstermin:
Der genaue Zeitpunkt, zu dem das Geschäft erfüllt werden muss (Lieferung oder Abrechnung). -
Preis oder Ausübungskurs:
Der im Voraus vereinbarte Preis für den Kauf oder Verkauf des Basiswerts. -
Erfüllungsart:
Je nach Vertrag erfolgt entweder eine physische Lieferung oder ein Barausgleich (Cash Settlement).
Standardisierte Termingeschäfte (z. B. Futures) werden an spezialisierten Terminbörsen wie der Eurex oder der CME gehandelt. Sie unterliegen festen Kontraktbedingungen und werden über Clearingstellen abgewickelt, was das Kontrahentenrisiko reduziert. Nicht standardisierte Termingeschäfte (z. B. Forwards oder OTC-Optionen) werden individuell zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt.
Einsatzmöglichkeiten
Termingeschäfte werden sowohl zur Absicherung (Hedging) als auch zur Spekulation genutzt.
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Absicherung:
Unternehmen oder Investoren sichern sich gegen unerwünschte Preisbewegungen ab. Ein Exporteur kann z. B. den Wechselkurs eines zukünftigen Zahlungseingangs durch ein Devisentermingeschäft fixieren. Rohstoffproduzenten können ihre Verkaufspreise absichern, um Kalkulationssicherheit zu erlangen. -
Spekulation:
Marktteilnehmer gehen Positionen ein, um von erwarteten Preisveränderungen zu profitieren. Ein Anleger, der mit einem Kursanstieg bei einem Index rechnet, könnte einen Future kaufen, um daraus einen Gewinn zu erzielen. -
Arbitrage:
Händler nutzen Preisunterschiede zwischen Kassa- und Terminmärkten aus, um risikolose Gewinne zu erzielen, etwa durch gleichzeitigen Kauf am Kassamarkt und Verkauf am Terminmarkt.
Chancen und Risiken
Vorteile von Termingeschäften:
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Planungssicherheit:
Preisrisiken können reduziert oder eliminiert werden. -
Kapitaleffizienz:
Viele Termingeschäfte erfordern nur eine Sicherheitsleistung (Margin), nicht den vollen Kapitaleinsatz. -
Hebelwirkung:
Geringe Kursbewegungen im Basiswert können – bei geringem Kapitaleinsatz – überproportionale Gewinne ermöglichen.
Risiken von Termingeschäften:
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Marktrisiko:
Bei ungünstiger Kursentwicklung kann es zu erheblichen Verlusten kommen, vor allem bei spekulativen Positionen. -
Liquiditätsrisiko:
Nicht alle Termingeschäfte sind jederzeit einfach zu schließen, insbesondere im OTC-Bereich. -
Kontrahentenrisiko:
Bei außerbörslichen Geschäften besteht das Risiko, dass die Gegenpartei ihre Verpflichtung nicht erfüllen kann. -
Nachschusspflicht:
Bei börsengehandelten Geschäften kann bei ungünstiger Entwicklung eine Nachzahlung (Margin Call) erforderlich werden.
Bilanzierung und regulatorische Anforderungen
Termingeschäfte unterliegen je nach Ausgestaltung spezifischen bilanzrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) sind Termingeschäfte häufig als derivative Finanzinstrumente zu bilanzieren und mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Darüber hinaus gelten insbesondere für Banken, Versicherungen und andere Finanzinstitute umfassende Melde-, Bewertungs- und Dokumentationspflichten. Auf europäischer Ebene sind Termingeschäfte durch Regulierungen wie EMIR (European Market Infrastructure Regulation) und MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) geregelt. Diese Vorschriften zielen darauf ab, Transparenz zu erhöhen, systemische Risiken zu reduzieren und das Clearing über zentrale Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs) zu fördern.
Termingeschäfte im privaten und institutionellen Bereich
Auch private Anleger können über Online-Broker und Direktbanken Zugang zu Termingeschäften erhalten, insbesondere zu Futures und Optionen. Aufgrund der Komplexität und des Verlustrisikos unterliegen diese Produkte jedoch häufig einer Eignungsprüfung gemäß den Vorgaben der Finanzaufsicht (z. B. BaFin in Deutschland). Institutionelle Investoren nutzen Termingeschäfte hingegen systematisch zur Portfolioabsicherung und zur taktischen Positionierung.
In der Unternehmenspraxis gehören Termingeschäfte – insbesondere Devisen- und Rohstofftermingeschäfte – zum Standardinstrumentarium des Risikomanagements. Viele Unternehmen nutzen diese Verträge im Rahmen von Treasury-Strategien zur Absicherung ihrer operativen Tätigkeit gegen externe Schwankungen.
Fazit
Termingeschäfte sind wichtige Instrumente der modernen Finanzwirtschaft, die den Handel mit Gütern, Währungen und Finanzprodukten auf zukünftige Zeitpunkte verlagern. Sie bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten zur Absicherung, Spekulation und Arbitrage, bergen jedoch auch erhebliche Risiken. Während unbedingte Termingeschäfte zu einer verpflichtenden Lieferung oder Zahlung führen, gewähren bedingte Termingeschäfte nur ein Wahlrecht zur Ausübung. Die strukturierte Gestaltung, bilanzielle Abbildung und rechtliche Absicherung dieser Geschäfte sind entscheidend für ihre sichere Anwendung. Durch regulatorische Maßnahmen wird zunehmend sichergestellt, dass Risiken kontrolliert bleiben und Transparenz auf den Märkten besteht.