Unterbewertung

Börsenlexikon
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Definition im Lexikon

Betrachtet man den Begriff der Unterbewertung unter dem bilanziellen Aspekt, dann ist festzustellen, dass eine Unterbewertung der Bilanz dann vorliegt, wenn Aktiva der Bilanz niedriger ausgewiesen wird als ihr tatsächlicher Wert entspricht oder wenn Passiva einer Bilanz zu hoch angesetzt wird. Solch eine Unterbewertung wird durch zu hohe Abschreibungen möglich. Somit entstehen durch Unterbewertung stille Reserven bzw. stille Rücklagen. Wird die Vermögens- und Ertragslage einer Aktiengesellschaft durch Unterbewertung vorsätzlich unrichtig wiedergegeben oder verschleiert, so ist der Jahresabschluß gemäß § 256 Abs. 5 AktG nichtig. Wird der Begriff Unterbewertung speziell auf Aktien bezogen, dann heißt dass, die Bewertung einer Aktie oder eines Gesamtmarktes (gemessen am jeweils aktuellen Kursniveau, die im Vergleich zur Bewertung anderer Aktien oder Gesamtmärkte) als zu niedrig erscheint. Die Unterbewertung wir dadurch sichtbar, dass Vergleichsmaßstäbe herangezogen werden. Als übliche Vergleichsmaßstäbe im Rahmen der Aktienanalyse werden Indices (z. B. das Kurs-Gewinn-Verhältnis oder der cash flow je Aktie) herangezogen.