Vertriebs und Verwaltungsaufwendungen

Börsenlexikon

Definition im Lexikon

Sofern die Kosten nicht zu den Herstellungskosten zugerechnet werden sind alle Aufwendungen für den Vertrieb und die Verwaltung, Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen. Zu den Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen zählen unter Anderem Aufwendungen für das Marketing, die Werbung und den Verkauf. Ebenfalls zählen alle Aufwendungen für die Rechts- und Revisionsabteilung und die Geschäftsführung zu den Vertriebs und Verwaltungsaufwendungen.
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