Wagner Act (1935) Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Taft-Hartley Act (1947) Nächster Begriff: National Industrial Recovery Act (NIRA, 1933)

Ein US-amerikanisches Gesetz von 1935, das Arbeitnehmern das Recht auf Gewerkschaftsgründung, Kollektivverhandlungen und Streiks zusichert und den National Labor Relations Board zur Durchsetzung dieser Rechte einrichtet, auch bekannt als National Labor Relations Act

Der Wagner Act von 1935, offiziell bekannt als der National Labor Relations Act (NLRA), ist ein zentrales Gesetz der Vereinigten Staaten zur Regulierung kollektiver Arbeitsbeziehungen. Benannt wurde er nach dem demokratischen Senator Robert F. Wagner aus dem Bundesstaat New York, der das Gesetz maßgeblich initiierte und durch den Kongress brachte. Der Wagner Act markierte eine grundlegende Wende in der US-amerikanischen Arbeitsgesetzgebung und gilt als Meilenstein im Schutz von Gewerkschaftsrechten und kollektiven Verhandlungen.

Historischer Hintergrund

In den Jahren vor der Verabschiedung des Wagner Act war die Lage für gewerkschaftlich organisierte Arbeiterinnen und Arbeiter in den Vereinigten Staaten äußerst prekär. Unternehmen konnten gewerkschaftlich aktive Beschäftigte willkürlich entlassen, Gewerkschaftsbildungen unterdrücken oder Streiks mit staatlicher und gerichtlicher Unterstützung auflösen lassen. Es existierten keine einheitlichen rechtlichen Grundlagen zum Schutz kollektiver Arbeitsrechte.

Die wirtschaftliche Notlage während der Großen Depression verschärfte diese Situation zusätzlich. Millionen Menschen waren arbeitslos, Löhne sanken, Arbeitsbedingungen verschlechterten sich, und soziale Spannungen nahmen zu. Im Rahmen des New Deal-Programms der Roosevelt-Regierung wuchs der politische Wille, strukturelle Reformen zur Stärkung der Arbeiterrechte zu etablieren.

Bereits im National Industrial Recovery Act (NIRA) von 1933 wurde das Recht auf Kollektivverhandlungen formuliert, allerdings wurde dieser Ansatz im Jahr 1935 durch das Oberste Gericht in der Rechtssache Schechter Poultry Corp. v. United States für verfassungswidrig erklärt. Der Wagner Act wurde daraufhin als eigenständiges Gesetz konzipiert, um den gewerkschaftlichen Rechten eine verfassungsfeste Grundlage zu geben.

Zielsetzung und Bedeutung

Der Wagner Act hatte mehrere zentrale Zielsetzungen:

  1. Stärkung der Vereinigungsfreiheit für Arbeitnehmer.

  2. Förderung kollektiver Tarifverhandlungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern.

  3. Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Beilegung von Arbeitskonflikten.

  4. Stabilisierung der Wirtschaft und sozialen Ordnung durch faire Arbeitsbeziehungen.

Das Gesetz definierte erstmals auf Bundesebene verbindliche Rechte für Arbeitnehmer und Pflichten für Arbeitgeber im Hinblick auf Arbeitsbeziehungen und gewerkschaftliche Organisation.

Kernelemente des Gesetzes

1. Rechte der Arbeitnehmer (§ 7 NLRA)

Zentraler Bestandteil des Wagner Act ist Section 7, die den Beschäftigten das Recht garantiert auf:

  • Selbstorganisation und Bildung von Gewerkschaften,

  • Beitritt zu bestehenden Gewerkschaften,

  • Durchführung kollektiver Verhandlungen,

  • Teilnahme an gemeinsamen Aktionen zum Schutz der eigenen Interessen,

  • Entscheidung gegen eine gewerkschaftliche Organisation.

Diese Rechte gelten für die Mehrheit der abhängig Beschäftigten im privaten Sektor, unabhängig von Branche oder Berufsgruppe (mit einigen Ausnahmen, siehe unten).

2. Verbot unlauterer Arbeitspraktiken von Arbeitgebern (§ 8 NLRA)

Der Wagner Act verbietet Arbeitgebern sogenannte unfaire Arbeitspraktiken (Unfair Labor Practices). Dazu zählen:

  • Die Behinderung oder Unterdrückung gewerkschaftlicher Aktivitäten,

  • Die Diskriminierung gewerkschaftlich organisierter Beschäftigter (z. B. Entlassung wegen Gewerkschaftsmitgliedschaft),

  • Die Weigerung, mit der gewählten Vertretung der Arbeitnehmer zu verhandeln,

  • Die Einflussnahme auf die Bildung oder Leitung von Gewerkschaften („Company Unions“).

Damit wurde ein rechtlicher Schutz geschaffen, der Arbeitgeber in die Pflicht nahm, gewerkschaftliche Aktivitäten zu tolerieren und Kollektivverhandlungen ernsthaft zu führen.

3. Einrichtung des National Labor Relations Board (NLRB)

Zur Durchsetzung der im Wagner Act verankerten Rechte wurde das National Labor Relations Board (NLRB) als unabhängige Bundesbehörde eingerichtet. Die wichtigsten Aufgaben des NLRB sind:

  • Durchführung und Überwachung von Gewerkschaftswahlen,

  • Untersuchung und Sanktionierung unfairer Arbeitspraktiken,

  • Vermittlung bei Tarifkonflikten,

  • Rechtsprechung in arbeitsrechtlichen Streitfällen durch administrative Verfahren.

Das NLRB besitzt quasi-gerichtliche Befugnisse und kann verbindliche Entscheidungen treffen, die bei Verstößen gegen den Wagner Act durchgesetzt werden können.

Reichweite und Geltungsbereich

Der Wagner Act gilt für die private Wirtschaft in den USA, insbesondere für Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit interstaatlichen Handel betrifft. Nicht unter das Gesetz fallen:

  • Angestellte im öffentlichen Dienst (z. B. Lehrer, Beamte, Polizisten),

  • Land- und Forstarbeiter,

  • Hausangestellte,

  • Unabhängige Auftragnehmer (Self-employed),

  • Angehörige bestimmter religiöser Organisationen.

Für viele dieser Gruppen gelten gesonderte oder bundesstaatliche arbeitsrechtliche Regelungen.

Wirkung und Bedeutung nach Verabschiedung

Der Wagner Act hatte in den Jahren nach 1935 weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsrecht und die Struktur der Arbeitsbeziehungen in den Vereinigten Staaten:

  1. Stärkung der Gewerkschaften
    Die gesetzliche Absicherung der Gewerkschaftsrechte führte zu einem massiven Anstieg der Mitgliederzahlen. Insbesondere im Industriesektor entstanden starke Arbeitnehmervertretungen.

  2. Institutionalisierung kollektiver Verhandlungen
    Kollektivverträge gewannen an Bedeutung, und das Verfahren der Tarifverhandlungen wurde zunehmend rechtlich und organisatorisch standardisiert.

  3. Reduktion von Arbeitskonflikten durch Regelbindung
    Durch die Einführung rechtsstaatlicher Verfahren zur Klärung von Arbeitsstreitigkeiten konnte die Zahl willkürlicher Entlassungen und gewaltsamer Konflikte reduziert werden.

  4. Stärkung der Position von Arbeitnehmern gegenüber dem Kapital
    Die Möglichkeit, sich kollektiv zu organisieren, führte zu einer Neugewichtung des Machtverhältnisses zwischen Unternehmen und Beschäftigten.

Einschränkungen durch spätere Gesetzgebung

Trotz seiner Fortschrittlichkeit blieb der Wagner Act nicht unangetastet. Besonders im politischen Klima des Kalten Krieges wuchs die Skepsis gegenüber den Gewerkschaften. Der Taft-Hartley Act (1947) schränkte viele der durch den Wagner Act gewährten Rechte wieder ein:

  • Einführung von Beschränkungen für Gewerkschaften,

  • Möglichkeit für Bundesstaaten, „Right-to-Work“-Gesetze zu erlassen,

  • Pflicht zur Nicht-Kommunistenerklärung für Gewerkschaftsführer (später aufgehoben),

  • Erweiterung der Rolle des Präsidenten in Arbeitskonflikten.

Trotz dieser Einschränkungen bildet der Wagner Act weiterhin den Grundpfeiler des US-amerikanischen Kollektivarbeitsrechts.

Fazit

Der Wagner Act von 1935 war ein historischer Schritt in der amerikanischen Sozialgesetzgebung. Er gab Arbeitnehmern im privaten Sektor erstmals umfassende Rechte zur gewerkschaftlichen Organisation und kollektiven Verhandlung. Mit der Einrichtung des NLRB schuf das Gesetz eine effektive Institution zur Durchsetzung dieser Rechte und zur Regulierung von Arbeitskonflikten. Trotz späterer Einschränkungen durch den Taft-Hartley Act bleibt der Wagner Act ein zentrales Element der Arbeitsbeziehungen in den USA und ein wichtiger Referenzpunkt für die Entwicklung kollektiver Arbeitnehmerrechte weltweit.