Wealth Tax Act (1935) Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Wallet-zu-Wallet-Transaktion Nächster Begriff: Wealth Tax Act (1957)

Ein Gesetz, das im Rahmen des New Deals höhere Einkommenssteuersätze für wohlhabende Schichten einführte, um zusätzliche Einnahmen zu generieren und die Konzentration von Reichtum zu mindern

Der Wealth Tax Act von 1935 war ein Gesetz des indischen Steuerrechts, das die Besteuerung von Vermögen natürlicher und juristischer Personen regelte. Das Gesetz trat ursprünglich im Jahr 1957 in Kraft, wird jedoch oft fälschlich mit dem Jahr 1935 in Verbindung gebracht, da dieses Jahr auf andere Finanzgesetze oder die britische Kolonialgesetzgebung in Indien verweist. Tatsächlich wurde der Wealth-tax Act, 1957 (Act No. 27 of 1957) unter der unabhängigen indischen Regierung verabschiedet. Es diente der Erhebung einer Steuer auf den Nettovermögensstand von Personen und Firmen, zusätzlich zur Einkommensteuer.

Hintergrund und Zielsetzung

Die Einführung der Vermögensteuer in Indien verfolgte mehrere Ziele:

  1. Soziale Umverteilung: Besteuerung großer Vermögen sollte zur Umverteilung des Reichtums beitragen.

  2. Ergänzung der Einkommensteuer: Während die Einkommensteuer laufende Einkünfte erfasste, zielte die Wealth Tax auf angesammelten Besitz.

  3. Erweiterung der Steuerbasis: Durch die Erfassung von nicht einkommensgenerierendem Vermögen (z. B. Luxusgüter) wurde die Steuerbasis verbreitert.

  4. Begrenzung der Vermögenskonzentration: Die Steuer sollte dem übermäßigen Anwachsen von Vermögen in den Händen weniger entgegenwirken.

Geltungsbereich

Der Wealth-tax Act, 1957 galt für:

  • Natürliche Personen (Individuals)

  • Hindu Undivided Families (HUFs)

  • Firmen und juristische Personen (in bestimmten Phasen)

Er wurde auf das weltweite Vermögen von in Indien steuerlich ansässigen Personen angewendet und auf das in Indien befindliche Vermögen von nicht ansässigen Personen oder Unternehmen.

Definition des steuerpflichtigen Vermögens

Die Steuer wurde nicht auf das gesamte Bruttovermögen, sondern auf das sogenannte Nettovermögen erhoben. Dies bedeutete:

Nettovermögen = Bruttowert des Vermögens – bestehende Schulden im Zusammenhang mit diesem Vermögen

Besteuert wurde nur bestimmtes Vermögen, insbesondere:

  1. Immobilien, die nicht selbst genutzt wurden

  2. Luxusfahrzeuge

  3. Schmuck, Edelmetalle und Kunstgegenstände

  4. Bargeld über einem bestimmten Freibetrag

  5. Yachten, Boote, Flugzeuge

  6. Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen (in bestimmten Fällen)

Nicht steuerpflichtig waren u. a.:

  • Betriebsvermögen

  • Landwirtschaftliches Land

  • Selbstgenutzte Immobilien (bis zu einem bestimmten Umfang)

  • Finanzanlagen wie Bankguthaben oder börsennotierte Aktien

Bewertung des Vermögens

Die Bewertung des steuerpflichtigen Vermögens erfolgte gemäß spezifischer Vorschriften. Diese wurden in den sogenannten „Wealth-tax Rules“ ergänzt. Einige Bewertungsgrundsätze:

  • Immobilien: Bewertet nach Marktwert oder standardisierten Bewertungsmethoden

  • Schmuck: Bewertung durch staatlich anerkannte Gutachter

  • Bargeld: Tatsächlicher Betrag bei Steuerstichtag

  • Anteile: Bei nicht börsennotierten Unternehmen erfolgte die Bewertung anhand interner Bilanzkennzahlen

Der Stichtag für die Bewertung war jeweils der 31. März eines Steuerjahres.

Steuersätze und Freibeträge

Die Steuersätze und Freibeträge variierten im Zeitverlauf. Zuletzt galt vor der Abschaffung:

  • Freibetrag: 3 Millionen INR (etwa 30 Lakh)

  • Steuersatz: 1 % auf das Nettovermögen oberhalb dieses Freibetrags

Für Unternehmen galt teilweise ein anderer Freibetrag oder eine Ausnahme von der Besteuerung.

Verwaltung und Durchsetzung

Die Verwaltung des Wealth Tax Act oblag der Income Tax Department der Regierung Indiens. Die Wealth-tax Return war eine eigenständige Steuererklärung, die jährlich eingereicht werden musste.

Verstöße gegen Meldepflichten oder Falschangaben konnten mit:

  • Strafzahlungen

  • Zinsen auf rückständige Steuerbeträge

  • Strafrechtlichen Verfahren

geahndet werden.

Abschaffung der Vermögensteuer

Die Wealth Tax wurde mit Wirkung zum 1. April 2016 (Assessment Year 2016–17) offiziell abgeschafft. Die Gründe für die Abschaffung waren:

  1. Geringe Einnahmen: Die Steuer brachte nur einen marginalen Anteil an den gesamten Staatseinnahmen.

  2. Hoher Verwaltungsaufwand: Die Erhebung erforderte aufwendige Bewertungen und Kontrollen.

  3. Steuervermeidung: Vermögende konnten die Steuer durch Umstrukturierungen leicht umgehen.

  4. Doppelerfassung: Viele Vermögensarten wurden bereits indirekt durch andere Steuern erfasst.

Stattdessen wurde eine zusätzliche Abgabe („Surcharge“) auf hohe Einkommen eingeführt, die effizienter zu verwalten war.

Internationale Einordnung

Im internationalen Vergleich gehörte Indien mit seinem Wealth-tax Act zu den wenigen Ländern, die eine regelmäßige Vermögensbesteuerung auf persönlicher Ebene gesetzlich verankert hatten. Die meisten Länder verzichteten auf eine solche Steuer oder hatten sie im Laufe der Jahre abgeschafft (z. B. Deutschland 1997, Österreich 1993).

Fazit

Der Wealth-tax Act von 1957 (nicht 1935) war ein Instrument der indischen Steuerpolitik zur Besteuerung von Nettovermögen mit dem Ziel, soziale Umverteilung und steuerliche Gerechtigkeit zu fördern. Aufgrund geringer fiskalischer Wirksamkeit, hoher Verwaltungskosten und leichter Umgehbarkeit wurde die Vermögensteuer 2016 abgeschafft. Die Erfahrungen mit dem Wealth Tax Act zeigen die praktischen Grenzen vermögensbezogener Besteuerung in Entwicklungsländern und die Notwendigkeit alternativer Ansätze zur Erhöhung der Steuerbasis.