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Cosco ausgebremst

Bund stoppt Zippel-Deal trotz Kartellfreigabe 07.10.2026, 16:25 Uhr Jetzt kommentieren: 0

Cosco ausgebremst: Bund stoppt Zippel-Deal trotz Kartellfreigabe
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Wettbewerbsrechtliches Ja reicht nicht aus

Der geplante Verkauf von 80 Prozent der Zippel-Anteile an Cosco darf nicht stattfinden. Die Entscheidung wurde nach einer Kabinettssitzung bekanntgegeben. Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte an, im Anschluss den Untersagungsbescheid zu erlassen. Dabei hatte das Bundeskartellamt den Einstieg bereits im Februar aus Wettbewerbssicht freigegeben. Diese Zustimmung verhindert jedoch nicht, dass die Bundesregierung den Anteilserwerb aus Sicherheitsgründen untersagt. Für das Vorhaben waren damit neben der wettbewerbsrechtlichen Bewertung auch die Ergebnisse der gesonderten Sicherheitsprüfung entscheidend.

Sorge um Abhängigkeiten und Lieferketten

Im Mittelpunkt des Verbots stehen die möglichen Folgen einer Übernahme für bestehende Abhängigkeiten. Das Ministerium erklärte: „Der Erwerb hätte Abhängigkeiten vertieft und die Resilienz von Lieferketten Deutschlands und der EU gefährdet.“ Die Bundesregierung sieht somit Risiken für die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten, nicht lediglich für das einzelne Unternehmen. Ihre Bedenken beziehen sich ausdrücklich sowohl auf Deutschland als auch auf die Europäische Union. Diese sicherheitspolitische Einschätzung gibt letztlich den Ausschlag gegen den geplanten Mehrheitseinstieg.

Logistiker mit rund 350 Beschäftigten

Zippel transportiert Waren mit Zügen, Schiffen und Lastwagen. Dazu gehören Güter, die unter anderem an den Seehäfen Hamburg und Bremerhaven ankommen. Das Hamburger Logistikunternehmen hat nach zurückliegenden Angaben rund 350 Beschäftigte. Bereits Ende April war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Bedenken gegen die geplante Übernahme durch Cosco hatte. Die jetzt beschlossene Untersagung folgt damit auf Sicherheitsvorbehalte, die schon mehrere Monate vor der Entscheidung der Bundesregierung öffentlich bekannt waren.

Sicherheitsprüfung setzt Investitionen Grenzen

Deutschland heißt als größte Volkswirtschaft Europas ausländische Investitionen grundsätzlich willkommen. Das Ministerium betonte allerdings: „Gleichzeitig kann es Investitionen geben, die die Sicherheit des Landes gefährden.“ Für solche Fälle sehen das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung eine Prüfung im Einzelfall vor. Die Bundesregierung kann untersuchen, ob der Erwerb eines deutschen Unternehmens durch einen ausländischen Investor voraussichtlich die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet. Dieser Maßstab ist von der wettbewerbsrechtlichen Prüfung durch das Bundeskartellamt zu unterscheiden.

Tollerort-Beteiligung löste bereits Streit aus

Cosco zählt gemessen an der Transportmenge zu den größten Reedereien weltweit und hält bereits 24,99 Prozent am Hamburger Containerterminal Tollerort. Über diesen Einstieg hatte es 2022 innerhalb der damaligen Bundesregierung einen heftigen politischen Streit gegeben. Dabei ging es um die Frage, ob eine chinesische Beteiligung zugelassen werden sollte. Schließlich erlaubte das Kabinett einen Anteilserwerb von unter 25 Prozent. Anders als bei dieser Minderheitsbeteiligung wollte Cosco bei Zippel mit 80 Prozent eine klare Mehrheit übernehmen.

Bn-Redaktion/ar
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