Anzeige
+++99% China.: Jetzt kommt Atlantico Jetzt kommt Atlantico+++
Portfolio-Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

Ärztekammer fordert höhere Steuern auch auf Bier und Wein 04.07.2026, 18:10 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke stärker zu besteuern - fordert aber noch weitergehende Schritte. Bei Alkohol greife die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen oder Schaumwein zu kurz. "Aus ärztlicher Sicht sollten sämtliche alkoholischen Getränke, einschließlich Wein und Bier, einbezogen werden, um Ausweichreaktionen zu verhindern und den Gesamtkonsum wirksam zu senken", hieß es in einer Mitteilung der Ärztekammer.

Beim Blick auf Tabak- und Nikotinprodukte forderte die Ärztekammer, etwa auch Liquids für Einweg-E-Zigaretten höher zu besteuern, um deren Attraktivität für Kinder und Jugendliche zu verringern. Generell nutze Deutschland "die Möglichkeiten zur Eindämmung des Konsums gesundheitsschädlicher Produkte im europäischen Vergleich bislang nicht konsequent genug".

Die Pläne von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) für den Bundeshaushalt 2027 sehen unter anderem eine Erhöhung der Tabak- und der Alkoholsteuer vor. Dadurch könnten Spirituosen wie Rum, Wodka und Korn teurer werden. Geplant ist laut Vorlage eine Erhöhung der jeweiligen Steuersätze um 20 Prozent. Das soll auch für Sekt gelten. Von 2028 an soll zudem eine Zuckersteuer auf Getränke wie Limonaden und Colas erhoben werden. Einzelheiten dazu sind jedoch noch offen.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer