AfD-Fraktion erneuert Steuersenkungsforderungen - Gegendemo 11.04.2026, 20:56 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die AfD-Bundestagsfraktion hat bei einer Klausurtagung Forderungen nach Steuersenkungen, einem Wiedereinstieg in die Atomkraft, Gaslieferungen aus Russland und einer Abschaffung der CO2-Abgabe bekräftigt. "Deutschland befindet sich in der schwersten wirtschaftlichen Krise seit Jahrzehnten", heißt es in einem Positionspapier, das die Abgeordneten in Cottbus verabschiedeten.

"Explodierende Energiepreise, eine übermäßige Steuer- und Abgabenlast, die ausufernde Bürokratie und eine fehlgeleitete, ideologisch motivierte Technologiepolitik schwächen die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nachhaltig." Ein zunehmend unsicheres geopolitisches Umfeld und weltweite Handelskonflikte setzten deutsche Unternehmen weiter unter Druck, heißt es in dem Papier weiter. Verwiesen wird auch auf die Auswirkungen des Iran-Kriegs in der wichtigen Straße von Hormus.

Höhere Freibeträge und niedrigere Unternehmensteuern

Die Fraktion wiederholte Forderungen aus ihrem Steuerkonzept nach einer Anhebung des sogenannten Grundfreibetrags - der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird - auf 15.000 Euro (aktuell 12.348 Euro). Zudem solle der Kinderfreibetrag auf 12.000 Euro (aktuell 9.756 Euro) angehoben werden. Die Unternehmensteuern will die AfD auf ein "international konkurrenzfähiges Niveau" senken. Kurzfristig finanziert werden soll das dem Papier zufolge durch "Ausgabenkürzungen u. a. bei klimaideologischen Projekten im Haushalt".

Gegenüber vom Tagungshotel in Cottbus versammelten sich auf dem Bahnhofsvorplatz nach Angaben der Polizei mehr als 130 Menschen zu einer Gegendemonstration. Viele von ihnen hielten Schilder in Ei-Form in der Hand, auf denen sie eine verfassungsrechtliche Überprüfung der AfD forderten. Die Demonstration reihte sich ein in einen bundesweiten Aktionstag der Initiative "Prüf". Zeitgleich sollte es in mehreren Städten Protest geben. "Prüf" setzt sich dafür ein, dass Parteien, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden, durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden.

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