Wolfram-Superzyklus:
China kontrolliert 82 % – dieser Explorer könnte Amerikas Antwort sein
Anzeige
AKTIEN IM FOKUS

Alphabet vor Rekord nach Gerichtsurteil - Auch Apple profitiert 03.09.2025, 12:01 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Alphabet 338,05 EUR -0,21 % Quotrix Düsseldorf

NEW YORK (dpa-AFX) - Beim Google -Mutterkonzern Alphabet atmen die Anleger am Mittwoch erleichtert auf. Die beiden Aktiengattungen zogen im vorbörslichen New Yorker Handel um bis zu sechs Prozent an. Denn die US-Regierung ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, den Internet-Riesen zu zerschlagen. Beide Gattungen steuern nach einem Tag Pause gleich wieder auf neue Rekorde zu.

Der mit dem Fall befasste Richter Amit Mehta beschloss in Washington, dass Alphabet nicht dazu gezwungen werden sollte, sich vom Webbrowser Chrome und dem Mobiltelefon-Betriebssystem Android zu trennen. Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, entschied er. Die Klage war bereits 2020 am Ende der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump eingereicht worden.

Händler sprachen in ersten Kommentaren von einem "Schlag für die US-Regierung", denn die Maßnahmen blieben weit hinter den Forderungen der Kartellbehörden zurück. Experte Mark Mahaney von Evercore sieht darin eine "befreiende Nachricht" mit einem "Optimalszenario", von dem er sich selbst überrascht zeigte. Er sieht sich erst recht darin bekräftigt, in den Google-Aktien einen "Top Pick" zu sehen.

Experte Doug Anmuth von JPMorgan schrieb in einer ersten Reaktion, der Gerichtsentscheid sei die lange Wartezeit wert gewesen. Das Ergebnis sei für Alphabet deutlich vorteilhafter als erwartet: Der Richter habe berücksichtigt, dass sich das Marktumfeld für Suchmaschinen durch die Künstliche Intelligenz massiv verändert. Mit neuen Kurszielen von 260 US-Dollar sieht er für beide Aktiengattungen noch viel Luft nach oben.

Der Richter untersagte zwar in seinem 230 Seiten langen Urteilsspruch, dass exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung der Alphabet-Dienste getroffen werden. Laut Anmuth hatte dies aber weithin der Erwartung entsprochen. Alphabet darf andere Unternehmen wie Apple auch grundsätzlich weiter dafür bezahlen, dass sie seine Dienste vorinstallieren oder prominent platzieren. Dies verhalf der Apple-Aktie am Mittwoch vorbörslich mit 2,8 Prozent ins Plus. UBS-Analyst David Vogt geht davon aus, dass der iPhone-Hersteller von Google weiterhin jährlich schätzungsweise 20 bis 25 Milliarden Dollar erhält.

Dem Urteil zufolge muss Google zwar künftig einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen. Nun könnte es Diskussionen darüber geben, was dies für die Entwickler sogenannter großer Sprachmodelle für KI-Anwendungen bedeute, kommentierte Brad Erickson von der kanadischen Bank RBC. Da Google den Webbrowser Chrome nicht verkaufen muss, ist für ihn das größere Risiko aber vom Tisch./tih/gl/jha/

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 1,48
Hebel: 20
mit starkem Hebel
Ask: 5,57
Hebel: 5
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Goldman Sachs
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: GW0CAB GW0EPK. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer