Anzeige
++++++ Nach 600 % mit Moderna!: Cardiol Therapeutics vor Neubewertung! Analysten sehen massives Kurspotential ++++++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
Amt

Deutliche Hygiene-Verbesserungen in Norma-Zentrallager 12.10.2026, 17:23 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Im Zentrallager des Discounters Norma in Regenstauf sind bauliche Mängel behoben und die Hygiene deutlich verbessert worden. Das teilte das Landratsamt Regensburg mit. Lebensmittelkontrolleure hatten in dem Lager im August Ratten und Verunreinigungen registriert. Bei der jüngsten Kontrolle wurden einer Unternehmenssprecherin zufolge keine baulichen Mängel mehr beanstandet und weder Fraßspuren noch Rattenkot festgestellt.

Zwar könne noch keine Gesamtbewertung vorgenommen werden, sagte der Sprecher des Landratsamtes, jedoch zeigten die jeweils unangekündigten Kontrollen der vergangenen Wochen eine Verbesserung. Bauliche Mängel seien behoben, die Reinigung, Betriebshygiene und Schädlingsbefall seien deutlich verbessert. "Das erreichte Hygieneniveau muss nun dauerhaft stabilisiert werden", hieß es. Es sollen regelmäßige Nachkontrollen erfolgen.

Zu den baulichen Mängeln zählte laut Norma-Sprecherin etwa ein nicht schließendes Rolltor. Diese Probleme seien behoben und dem Lager ein "sauberer Zustand" attestiert worden. Die Schädlingsbekämpfung soll konsequent fortgeführt werden, die Kontrollmaßnahmen seien eng mit den Behörden abgestimmt.

Verbraucherhinweis gab Anstoß

Im September waren Probleme mit Ratten und Schmutz in dem Zentrallager bekanntgeworden. Den Anstoß für eine Kontrolle Anfang August hatte ein Verbraucherhinweis gegeben, wie der Sprecher des Landratsamtes mitteilte. Bei zwei Nachkontrollen seien die Mängel nicht vollständig beseitigt gewesen, woraufhin die Behörde dem Betreiber 17 Einzelmaßnahmen auferlegt habe. In der Folge wurden Mängel teilweise behoben.

Norma betonte, dass verunreinigte Waren korrekt entsorgt worden seien. Auch der Sprecher des Landratsamtes sagte, dass die Behörde keine Erkenntnisse habe, dass kontaminierte Waren an Filialen ausgeliefert worden seien.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer