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Presseaussendung zur 46. Sitzung des Finanz-... 02.10.2025, 12:28 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

APA ots news: Presseaussendung zur 46. Sitzung des Finanz-marktstabilitätsgremiums (FMSG)

Wien (APA-ots) - Die 46. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

(FMSG) fand am 1.

Oktober 2025 statt. Schwerpunktthemen waren die Empfehlungen zum

Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) und zum Systemrelevante Institute

-Puffer (OSII-Puffer) sowie der Beginn der Evaluierung des sektoralen

Systemrisikopuffers für Gewerbeimmobilienfinanzierungen. Zudem hat

das Gremium seine Geschäftsordnung überarbeitet und sein

Informationsangebot in Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes (

IFG) ausgeweitet.

Zwtl.: Antizyklischer Kapitalpuffer (AZKP)

Das Finanzmarktstabilitätsgremium empfiehlt der

Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), den Antizyklischen Kapitalpuffer

bei 0 Prozent der inländischen risikogewichteten Aktiva zu belassen,

dabei hat das Gremium zum ersten Mal eine neue Methode der

Oesterreichischen Nationalbank für die Bemessung der Pufferhöhe

angewendet. Die OeNB hat diese Methode mit einer umfassenden

Perspektive auf die Entwicklung zyklischer Risiken bereits auf einem

entsprechenden Blog im April 2025 vorgestellt. Die neue Methode

ergänzt die bisher ausschlaggebende Kredit/BIP-Lücke um weitere

Indikatoren aus den Bereichen Banken, Haushalte und Unternehmen,

Makroökonomie und Finanzmärkte.

Details hierzu finden sich in der Empfehlung FMSG/3/2025 . Das

Dashboard der Indikatoren zu systemischen zyklischen Risiken wird

auch auf der Website der OeNB veröffentlicht.

Zwtl.: Systemrelevante Institute-Puffer (OSII-Puffer)

Das Gremium hat in seiner jährlichen Evaluierung der

Systemrelevanten Institute (Other Systemically Important Institutions

- OSIIs) der FMA empfohlen, die Liste der als OSII identifizierten

Institute sowie die Höhe des OSII-Puffers unverändert zu lassen. Der

OSII-Puffer reduziert die Wahrscheinlichkeit einer möglichen

Fehlfunktion oder eines Scheiterns eines Systemrelevanten Instituts

und die damit verbundenen Kosten für das Finanzsystem, die

Realwirtschaft und die öffentlichen Haushalte.

Details und die bankspezifischen Festlegungen finden sich in der

Empfehlung FMSG/4/2025 .

Zwtl.: Gewerbeimmobilienfinanzierungen

Im Oktober 2024 hat das Gremium in der 42. Sitzung empfohlen, die

Höhe des sektoralen Systemrisikopuffers für

Gewerbeimmobilienfinanzierungen in einem ersten Schritt mit 1 Prozent

festzulegen und die Notwendigkeit weiterer Erhöhungen nach Vorliegen

der ersten Meldedaten nach Inkrafttreten der Novelle der EU-

Verordnung zu den Eigenmittelanforderungen (CRR III) zu evaluieren.

Dabei fließen auch die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen ein.

Die Analysen der OeNB zeigen, dass die Systemrisiken weiterhin

bestehen und es bei der Eigenkapitalunterlegung von

Gewerbeimmobilienfinanzierungen infolge der CRR III-Umsetzung im

Aggregat kaum zu Erhöhungen kam.

Das Gremium wird die Evaluierung in seiner 47. Sitzung am 12.

Dezember 2025 abschließen und gegebenenfalls Empfehlungen

verabschieden.

Zwtl.: Geschäftsordnung und Informationsfreiheitsgesetz

Das FMSG hat seine Geschäftsordnung überarbeitet, hierbei sind

neben Änderungen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes auch die

Erfahrungen seit der Einsetzung des Gremiums im Jahr 2014

eingeflossen. Die Geschäftsordnung ist auf der Website des FMSG

veröffentlicht .

Das Gremium hat sich bereits vor dem Inkrafttreten des

Informationsfreiheitsgesetz zu einer erhöhten Transparenz

verpflichtet, es hat seit 2014 auf seiner Website unter anderem

regelmäßig Presseaussendungen und Empfehlungen veröffentlicht. Mit

dem Inkrafttreten des IFG finden sich nun zusätzliche Informationen

auf der Homepage, wie etwa die nächsten Sitzungstermine,

Funktionsperioden ihrer Mitglieder oder Berichte im Gremium.

Rückfragehinweis:

Sekretariat des Finanzmarktstabilitätsgremiums

z.Hd. Mag.a Marlies Schroeder, MiM

(+43-1) 404 20-6900

kontakt@fmsg.at

https://www.fmsg.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0103 2025-10-02/12:23

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