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Presseaussendung zur 47. Sitzung des... 12.12.2025, 18:08 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

APA ots news: Presseaussendung zur 47. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

Wien (APA-ots) - Die 47. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

(FMSG) fand am 12.

Dezember 2025 statt. Schwerpunktthemen waren die Empfehlungen zum

Antizyklischen Kapitalpuffer und zum sektoralen Systemrisikopuffer

für Gewerbeimmobilienkredite sowie das Arbeitsprogramm für das Jahr

2026.

Zwtl.: Antizyklischer Kapitalpuffer

Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), den

Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) bei 0% der inländischen

risikogewichteten Aktiva zu belassen. Derzeit weisen nur zwei der

sechzehn Indikatoren auf erhöhte finanzzyklische Risiken hin. Auch

die beiden in der Bemessung finanzzyklischer Risiken höher

gewichteten Indikatoren zur Kredit-BIP-Lücke bleiben unter den

kritischen Schwellenwerten.

Details hierzu finden sich in der Empfehlung ( FMSG/5/2025 ). Das

Dashboard der Indikatoren zu systemischen zyklischen Risiken wird in

einer interaktiven Version auch auf der Website der OeNB

veröffentlicht.

Zwtl.: Sektoraler Systemrisikopuffer für Gewerbeimmobilienkredite

Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), den

sektoralen Systemrisikopuffer für Gewerbeimmobilienkredite mit 3,5%

festzulegen und eine schrittweise Anhebung dieser Pufferrate in zwei

Stufen mit einem ersten Schritt auf 2% am 1. Juli 2026 sowie auf 3,5%

ein Jahr danach.

Das Gremium hatte in der 42. Sitzung vom 3. Oktober 2024

festgehalten, die Pufferhöhe aufgrund der Unsicherheiten im

Zusammenhang mit der jüngsten Novelle der EU-Verordnung zu den

Eigenmittelanforderungen (CRR III) vorerst auf 1% zu begrenzen. In

der 46. Sitzung hatte das Gremium festgestellt, dass sich die

Eigenkapitalunterlegung von Gewerbeimmobilienkrediten durch die CRR

III allerdings insgesamt kaum verändert hat. Analysen der OeNB zeigen

überdies, dass sich die Systemrisiken aufgrund des verschlechterten

wirtschaftlichen Umfelds weiter erhöht haben.

Unter Berücksichtigung von bereits gebildeten Wertberichtigungen

und bestehenden Kapitalerfordernissen erachtet das Gremium eine

Pufferhöhe von 3,5% als geeignet, die Resilienz des Bankensektors

gegenüber den identifizierten systemischen Risiken aus

Gewerbeimmobilienfinanzierungen zu stärken. Finanzierungen

Gemeinnütziger Bauvereinigungen sollen weiterhin ausgenommen bleiben.

Die Auswirkungen auf Kreditkosten, Kreditvergabe und Realwirtschaft

wurden im Rahmen eines Impact-Assessments der OeNB geprüft und werden

als gering eingeschätzt.

Details hierzu finden sich in der Empfehlung ( FMSG/6/2025 ).

Zwtl.: Arbeitsprogramm 2026

Das Gremium wird sich auch im Jahr 2026 schwerpunktmäßig mit den

systemischen Risiken aus Wohn- und Gewerbeimmobilienfinanzierungen

auseinandersetzen, sowie einen weiteren Schwerpunkt auf die

systemischen Risiken bei Nichtbanken-Finanzintermediären legen. Neben

der vierteljährlichen Evaluierung des Antizyklischen Kapitalpuffers

stehen auch die Evaluierungen des Puffers für Systemrelevante

Institute (OSII) und des allgemeinen Systemrisikopuffers (SyRP) auf

der Agenda des Gremiums.

Rückfragehinweis:

Sekretariat des Finanzmarktstabilitätsgremiums

z.Hd. Mag.a Marlies Schroeder, MiM

(+43-1) 404 20-6900

kontakt@fmsg.at

https://www.fmsg.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0189 2025-12-12/18:03

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