PortfolioPlus
Portfolio-Tracker – Kurse, Renditeanalyse und Dividendenplaner an einem Ort.
Anzeige

Arbeitgeberpräsident pocht auf wöchentliche Höchstarbeitszeit 09.08.2026, 07:37 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger pocht auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in Deutschland. "Die Spielräume der europäischen Arbeitszeitrichtlinie werden fast überall genutzt, nur bei uns nicht", sagte Dulger der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Wenn eine wöchentliche Höchstarbeitszeit so gefährlich wäre, müssten Arbeitnehmer in Belgien und Italien reihenweise krank im Bett liegen. Tatsächlich sind ihre Krankheitsquoten niedriger als unsere."

Während das deutsche Arbeitszeitgesetz die tägliche Arbeitszeit im Grundsatz auf acht Stunden begrenzt, sieht die europäische Arbeitszeitrichtlinie eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. In Deutschland kann die Arbeitszeit nur mit Ausgleich innerhalb eines halben Jahres auf bis zu zehn Stunden verlängert werden.

Dulger sagte, sogar eine Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder wünsche sich eine Wochenhöchstarbeitszeit. "Das Arbeitszeitgesetz stammt aus der Ära von Telex und Wählscheibe. Es kennt weder Notebooks noch Kita-Öffnungszeiten."

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei seiner Sommerpressekonferenz Mitte Juli deutlich gemacht, dass er im Herbst einen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zur Arbeitszeitreform erwarte. Union und SPD hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Möglichkeit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu schaffen, die Gewerkschaften haben daraufhin vor einem Ende des Acht-Stunden-Tags gewarnt.

Dulger will neue Regeln bei Arbeitsunfähigkeit

Dulger forderte zudem Schritte gegen Missbrauch beim Thema Arbeitsunfähigkeit. "Wer arbeitsunfähig ist, soll dadurch keinen finanziellen Nachteil haben. Da funktioniert unser System, und daran will niemand rütteln. Wir haben es allerdings nicht für den geschaffen, der das System ausnutzen will", sagte der Arbeitgeberpräsident.

Union und SPD hatten in einem Koalitionsausschuss vereinbart, die Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen abzuschaffen. Die verpflichtende Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag soll demnach als gesetzliche Regel eingeführt werden - statt wie bisher am vierten Tag. Über das Vorhaben war eine breite Debatte entbrannt.

"Die schützen, die wirklich krank sind"

Dulger sagte: "Die von der Koalition vereinbarten Änderungen schützen die, die wirklich krank sind. So wird das System vor Missbrauch geschützt." Mit Misstrauen habe das nichts zu tun. "Ich vertraue meinen Leuten - deshalb beschäftige ich sie", so der Unternehmer. "Ein Gesetz ist aber nicht für den Regelfall da, sondern für die Ausnahme. Sonst bräuchten wir keine Regeln, sondern nur guten Willen."

Generell bekräftigte Dulger seinen Ruf nach umfassenden Reformen. Der Regierung fehle aktuell aber "eine gelungene Erzählung", so der Arbeitgeberpräsident. "Dadurch mutet sie den Menschen etwas zu, ohne ihnen zu sagen, wofür."

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 23:11 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:49 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:42 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:41 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:36 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:57 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer