Cleantech für LKW, Bergbau & Ölindustrie:
Steht hier der nächste Skalierungsschub bevor?
Anzeige

Arznei-Beipackzettel sollen digital werden 10.03.2026, 16:42 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Für Informationen vor dem Einnehmen von Medikamenten sollen digitale Beipackzettel zum Standard werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant die Umsetzung entsprechender EU-Regelungen. Eine digitale Packungsbeilage biete viele Vorteile, etwa automatische Übersetzungen oder Vorlesefunktionen, sagte die CDU-Politikerin dem Nachrichtenportal Politico. Sie betonte zugleich: "Weiterhin hat jeder Patient ein Recht darauf, von der Apotheke einen ausgedruckten Beipackzettel zu erhalten."

Zur konkreten Ausgestaltung und ob es Beipackzettel dann gar nicht mehr in Packungen geben soll, machte das Ministerium auf Anfrage zunächst keine näheren Angaben. Man werde im Rahmen des nationalen Umsetzungsgesetzes einen Vorschlag erarbeiten sagte ein Sprecher. Die EU-Regelungen sähen vor, dass für jedes Arzneimittel eine elektronische Packungsbeilage bereitgestellt werden muss. Darüber hinaus könnten die Mitgliedstaaten entscheiden, ob und für welche Arzneimittel zusätzlich eine Papierversion beibehalten werden solle.

Umsetzung dauert noch

Die europäischen Pläne als Teil eines Pharmapakets müssen demnach noch auf EU-Ebene abschließend angenommen werden. Für die Bestimmungen zur Packungsbeilage gilt dann, dass sie zwei Jahre nach Inkrafttreten der EU-Regelungen umgesetzt werden müssen. Dies werde derzeit bereits vorbereitet./sam/DP/stw

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer