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Asyl-Zuständigkeiten - von der Leyen mahnt Regierungen 13.10.2026, 14:46 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mahnt die Mitgliedsstaaten, Asylbewerber zuverlässiger zurückzunehmen, für die sie zuständig sind. Damit das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) gut funktioniere, sei es entscheidend, dass Zuständigkeitsregeln beachtet würden, heißt es in einem Schreiben der deutschen Spitzenpolitikerin an die europäischen Staats- und Regierungschefs.

Einem im Juli veröffentlichten EU-Bericht zufolge blockiert besonders Italien die Rücküberstellung von Schutzsuchenden aus anderen Mitgliedsländern. In den ersten drei Wochen nach Inkrafttreten des neuen EU-Asylsystems lehnten die italienischen Behörden demnach zwölfmal ab, Schutzsuchende wieder aufzunehmen, für die sie zuständig sind. Aus Kreisen der Bundesregierung hieß es, die genannten Fälle bezögen sich nicht auf Deutschland, sondern ausschließlich auf andere Mitgliedsstaaten.

Von der Leyen erinnert an gerechte Verteilung und Solidarität

In ihrem Brief schreibt die EU-Kommissionspräsidentin, alle Mitgliedsländer verfügten über die erforderlichen Verwaltungs- und Aufnahmekapazitäten für Überstellungen. An die Staats- und Regierungschefs gerichtet, fügt von der Leyen hinzu: "Ich zähle auf Ihr politisches Engagement und Ihren Einsatz, damit eine gerechte Verteilung der Verantwortung und Solidarität Hand in Hand voranschreiten."

Grundsätzlich ist der Staat für Schutzsuchende zuständig, in dem Migranten zuerst ankommen. Doch weil sich die Länder an den EU-Außengrenzen mit vielen Asylankünften alleingelassen fühlten, gab es jahrelang Streit innerhalb der Union. Geas soll diesen Streit über einen sogenannten Solidaritätsmechanismus schlichten. Zypern, Spanien, Griechenland und Italien haben nach den seit Juni geltenden EU-Asylregeln Anspruch auf Unterstützung der übrigen Mitglieder. Sie müssen im Gegenzug aber Asylbewerber zurücknehmen, die irregulär weitergereist sind, etwa nach Deutschland.

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