Bayer

Finerenon in Japan gegen bestimmte Herzerkrankung zugelassen 22.12.2025, 09:56 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Bayer 39,02 EUR -2,58 % Lang & Schwarz

BERLIN (dpa-AFX) - Bayer darf das Medikament Kerendia in Japan nun auch gegen eine bestimmte Form der Herzinsuffizienz vermarkten. Das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales habe Mittel mit dem Wirkstoff Finerenon zur Behandlung Erwachsener mit einer Herzinsuffizienz mit einer linksventrikulären Auswurfleistung von mindestens 40 Prozent zugelassen, teilte der Agrarchemie- und Pharmakonzern am Montag mit. Der Schritt war erwartet worden. In den USA ist das Medikament für diese Behandlung schon seit einigen Monaten zugelassen.

Zudem ist Kerendia schon länger in vielen Ländern weltweit für die Behandlung der chronischen Nierenerkrankung (CKD) in Verbindung mit Typ-2-Diabetes (T2D) bei Erwachsenen zugelassen. Das Mittel soll dabei unter anderem helfen, das Risiko einer Nierenerkrankung im Endstadium, eines kardiovaskulären Todes und eines nicht tödlichen Herzinfarkts zu senken.

Das Geschäft mit dem noch recht neuen Medikament wächst schnell, allein 2024 lag das Umsatzplus bei mehr als 70 Prozent. In den ersten neun Monaten des laufenden Jahres wuchsen die Erlöse dann um fast drei Viertel auf 565 Millionen Euro. Das ist in Relation zum Gesamtumsatz der Pharmasparte zwar noch recht niedrig, längerfristig kalkuliert der Dax-Konzern aber mit einem jährlichen Spitzenumsatz von drei Milliarden Euro.

Das soll helfen, Einbußen mit Kassenschlagern wie dem Blutverdünner Xarelto und dem Augenmedikament Eylea zumindest teilweise aufzufangen. Vor allem bei Xarelto drückt der Wettbewerb durch Generika infolge von Patentabläufen schon jetzt auf die Milliardenerlöse; bei Eylea droht in der Zukunft ein ähnliches Bild.

Alles in allem hellen sich die Perspektiven für das Pharmageschäft der Leverkusener aber seit einiger Zeit wieder zunehmend auf. Neben dem Erfolg mit neuen Medikamenten, auch gegen Krebs, überzeugte das Unternehmen erst vor wenigen Wochen mit Studiendaten zum Gerinnungshemmer Asundexian: Der Blutgerinnungshemmer erzielte einen wichtigen Erfolg in der Schlaganfallprophylaxe. Zulassungsanträge sind geplant.

Und auch beim Thema US-Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten gab es zuletzt einen großen Fortschritt. Da der sogenannte Solicitor General - eine Art Generalanwalt der US-Regierung - den Antrag des Konzerns auf Prüfung eines Falls durch das oberste US-Gericht, den US Supreme Court, unterstützt, kann Bayer weiter auf ein womöglich positives Grundsatzurteil hoffen. Damit würden die Rechtsstreitigkeiten um angebliche Gesundheitsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat, die schon Milliarden verschlungen haben, weitgehend eingedämmt werden.

Die beiden Erfolge mit Asundexian sowie mit Glyphosat vor Gericht treiben seit November auch eine Erholungsrally an. Zuletzt konsolidierte der Aktienkurs zwar erst einmal, für 2025 steht aber immer noch ein Kursplus von gut 85 Prozent auf dem Zettel. An diesem Montag notierte die Papiere im ruhigen vorweihnachtlichen Handel kaum verändert./mis/zb/nas

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,18
Hebel: 21
mit starkem Hebel
Ask: 0,97
Hebel: 4
mit kleinem Hebel
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: WA06D3 UQ9CNA. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer