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Berichte/Spaniens Notparlament soll Mieterschutz absegnen 05.10.2026, 14:53 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Spaniens linker Regierungschef Pedro Sánchez will übereinstimmenden Medienberichten zufolge das spanische Parlament nach seiner Niederlage vom Freitag erneut über Maßnahmen für einen besseren Mieterschutz abstimmen lassen. Die Vorlagen sollten vom Kabinett an diesem Dienstag beschlossen werden, sobald das Parlament für die von Sánchez ausgerufenen Neuwahlen am 29. November durch die Bekanntgabe im Amtsblatt für aufgelöst erklärt wurde. Abgestimmt würde dann in einer Art Notparlament, in dem die Regierung und ihre Unterstützer die Mehrheit haben.

Nach der Auflösung des regulären Parlaments übernimmt ein sogenannter Ständiger Ausschuss, eine Art Not- oder Miniparlament, die Arbeit. Dies ist nach der Verfassung für sitzungsfreie Wochen im Jahr und nach der Auflösung des regulären Parlaments vorgesehen. Das Notparlament besteht aus 68 Abgeordneten und einer Vorsitzenden, die proportional zur Stärke der Fraktionen ausgewählt werden. Aber durch Rundungen bei der Sitzzuteilung kleinerer Fraktionen verschieben sich oft die exakten Mehrheitsverhältnisse.

Im Notparlament hat Sánchez eine Mehrheit

Das ist derzeit der Fall und hat zur Folge, dass in der aktuellen Konstellation die Blockade-Achse aus konservativer Volkspartei PP, der rechtspopulistischen Vox und der konservativen separatistischen Katalanen-Partei Junts dort nur auf insgesamt 34 Stimmen kommt. Die Regierungsparteien PSOE und Sumar können mit Unterstützung regionaler Parteien mit 35 Stimmen rechnen. Die Regierung könnte somit ihre Pläne für einen besseren Schutz von Mietern gegen Zwangsräumungen, Einschränkungen für Immobilienfonds und Anreize für Wohnungseigentum doch noch in die Tat umsetzen.

Die Opposition, die die Mieten-Dekrete am Freitag mit der Begründung abgelehnt hatte, sie würden die Lage auf dem Wohnungsmarkt nur noch verschlechtern, dürfte gegen das sich abzeichnende Verfahren Sturm laufen. Die konservative Zeitung "El Mundo" schrieb von "Gesetzesbetrug". Möglich wären eine Verfassungsklage, die eine monatelange Phase rechtlicher Unsicherheit auslösen würde. Zudem könnte die Opposition nach einem möglichen Wahlsieg die Maßnahmen gleich wieder zurücknehmen oder entscheidend abändern.

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