BGH entscheidet über Forderungen von Wirecard-Aktionären 13.11.2025, 05:50 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (9.00 Uhr) in Karlsruhe über Ansprüche von Wirecard-Aktionären im Insolvenzverfahren des ehemaligen Dax -Unternehmens. Es geht um die Frage, ob geschädigte Aktionäre als einfache Gläubiger Schadenersatz aus der Insolvenzmasse fordern können oder nicht. (Az. IX ZR 127/24)

In dem konkreten Fall hatte die Vermögensverwaltung Union Investment 10 Millionen Euro Schadenersatz zur Wirecard-Insolvenztabelle angemeldet. Der Insolvenzverwalter sieht aber Forderungen von Gläubigern wie kreditgebenden Banken oder ehemaligen Angestellten als vorrangig. Die Aktionäre seien nur zu berücksichtigen, falls am Ende Geld übrig bliebe - wonach es nicht aussieht.

50.000 Aktionäre fordern 8,5 Milliarden Euro

Das Oberlandesgericht München stärkte in dem Verfahren 2024 die Rechte der Aktionäre und entschied in einem Zwischenurteil, dass sie Ansprüche auf Schadenersatz als einfache Insolvenzforderungen geltend machen können. Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es dazu bisher aber nicht. Das BGH-Urteil könnte daher auch für andere Insolvenzverfahren weitreichende Folgen haben.

In Summe geht es in Karlsruhe um viel Geld: Etwa 50.000 Wirecard-Aktionäre haben laut Gerichtsangaben Schadenersatz-Forderungen in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro zur Insolvenztabelle angemeldet. Insgesamt fordern die Wirecard-Gläubiger 15,4 Milliarden Euro. Die Insolvenzmasse beträgt aber nur rund 650 Millionen Euro. Voraussichtlich werden die Gläubiger also in jedem Fall nur einen sehr kleinen Teil ihrer Forderungen bekommen./jml/DP/jha

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