BKA geht häufiger gegen terroristische Online-Inhalte vor 03.04.2025, 15:22 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Deutsche Telekom 32,65 EUR -0,31 % Baader Bank

WIESBADEN/BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskriminalamt hat im vergangenen Jahr deutlich häufiger Internetunternehmen verpflichtet, terroristische Inhalte von Webseiten zu nehmen. Es habe 482 solcher Entfernungsanordnungen gegeben und damit fast doppelt so viele wie 2023 (249), teilten das Bundeskriminalamt und die Bundesnetzagentur mit. Die Anordnungen gingen an ausländische Hosting-Diensteanbieter. Sie müssen die Inhalte dann binnen einer Stunde löschen. Gravierende Verstöße gegen diese Frist stellte das BKA nicht fest.

Gegen inländische Anbieter ordnete das BKA die Inhaltsentfernung nicht an. Von ausländischen Behörden gingen aber elf Anordnungen gegen deutsche Hostinganbieter ein - neun mehr als 2023.

Die Rechtsgrundlage, auf der die Anordnungen erfolgen, ist aus dem Jahr 2021 - sie ist also noch relativ jung. Die damals beschlossene EU-Verordnung soll verhindern, dass das Internet von Terroristen genutzt wird, um mit ihren Botschaften Menschen einzuschüchtern oder zu radikalisieren. Außerdem soll unterbunden werden, dass Terrorgruppierungen im Internet Anhänger anwerben und Aktivitäten steuern.

Zahlen gehen steil nach oben

Die Vorstufe zu den verpflichtenden Anordnungen sind Löschersuchen an die Firmen, die auf Freiwilligkeit basieren. Auch hier gab es eine deutliche Zunahme: Waren es 2023 noch 7.240 Löschersuchen von BKA und Polizei, so schnellte diese Zahl 2024 auf 17.045 hoch. In den allermeisten Fällen kamen die Unternehmen dem Ersuchen nach. Taten sie es nicht, so hatten die Behörden mit der Entfernungsanordnung ein schärferes Schwert in der Hand.

Warum die Zahlen so deutlich anstiegen, ob es an verschärften Kontrollen oder einer Zunahme von terroristischen Online-Inhalten lag, erklärten die Autoren in dem Bericht nicht. Vermutlich spielt beides eine Rolle.

"Die jüngsten Zahlen zeugen davon, dass die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte ein großes Problem ist und bleibt", sagte der Innen- und Digitalpolitiker Konstantin von Notz (Grüne) als Reaktion auf den Bericht. "Der wehrhafte Rechtsstaat muss sich der Bekämpfung der zunehmenden Verbreitung entsprechender Inhalte auch zukünftig entschlossen annehmen." Dass die zuständigen Sicherheits- und Aufsichtsbehörden entschlossen vorgingen, begrüße er ausdrücklich. Dies sei auch nötig, da sich die Betreiber sozialer Netzwerke und anderer Online-Plattformen häufig ihrer Verantwortung entzögen, sagte der Bundestagsabgeordnete./wdw/DP/stw

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 1,93
Hebel: 18
mit starkem Hebel
Ask: 7,53
Hebel: 4
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VJ7PQA VJ5X6F. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer