Bolsonaro-Prozess

Verurteilung offen - ein Richter für Freispruch 11.09.2025, 06:13 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BRASÍLIA (dpa-AFX) - Im Prozess gegen Brasiliens Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro wegen eines versuchten Staatsstreichs ist eine Verurteilung noch nicht sicher. Nachdem zwei Richter bereits dafür gestimmt haben, votierte ein dritter Richter, Luiz Fux, dagegen und sprach sich für einen Freispruch aus. Bei der fünfköpfigen Kammer des Obersten Gerichts ist für eine Verurteilung eine Mehrheit von drei Stimmen nötig. Die Stimmen von zwei weiteren Richtern stehen noch aus, so dass der Ausgang noch ungewiss bleibt.

Bolsonaro soll nach seiner Wahlniederlage Ende 2022 mit Verbündeten einen Staatsstreich gegen die Regierung seines linken Nachfolgers Luiz Inácio Lula da Silva geplant haben. Am 8. Januar 2023 stürmten Anhänger des Rechtspolitikers Kongress, Oberstes Gericht und Präsidentenpalast in Brasília. Das Urteil in dem Prozess wird für diesen Freitag erwartet.

"Anführer einer kriminellen Organisation"?

Fux argumentierte in einer über zehnstündigen Rede, dass nach der Analyse der vorliegenden Beweise keine Grundlage bestehe, Bolsonaro einen Staatsstreich nachzuweisen. Zuvor hatte er die Zuständigkeit des Obersten Gerichts (STF) für die Strafsache infrage gestellt. Nach seiner Auffassung dürfen die acht Angeklagten um Bolsonaro nicht direkt vom STF beurteilt werden, da sie derzeit keine Ämter mit Sonderprivilegien innehaben.

Damit stellte sich Fux gegen die Richter Alexandre de Moraes und Flávio Dino, die schon am Dienstag für eine Verurteilung Bolsonaros gestimmt hatten. Sie bezeichneten den Ex-Präsidenten als "Anführer einer kriminellen Organisation". Bis zum Urteil können die Richter ihre Position noch ändern.

Zweifel an Beweisen

Fux sieht keine Beweise dafür, dass die Angeklagten die Ausschreitungen hätten geschehen lassen. Im Gegenteil: Es gebe Hinweise, dass sie, sobald die Zerstörungen begannen, Maßnahmen ergriffen hätten, um die Invasion des Gerichtsgebäudes zu verhindern. Eine gesamtschuldnerische Bestrafung ohne individuelle Zuweisung von Taten sei unzulässig. "Die größte Verantwortung der Richterschaft ist es, bei Gewissheit zu verurteilen - und die Demut zu haben, bei Zweifel freizusprechen", sagte Fux./ppz/DP/zb

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