SalesCloser Technologies
Facebook, YouTube, Instagram, WhatsApp oder TikTok!
Anzeige

Branchenverband zufrieden mit Technik für Drohnenabwehr 06.08.2026, 11:44 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Nach dem Fund einer Drohne mit Sprengvorrichtung am Flughafen Leipzig/Halle zeigt sich der Luftverkehrsverband BDL zufrieden mit den Fortschritten bei der Drohnenabwehr. Es sei richtig, die Detektion und die Abwehr einheitlich in die Hand der Bundespolizei gegeben zu haben, erklärte Hauptgeschäftsführer Joachim Lang.

Inzwischen sei auch damit begonnen worden, entsprechende Technik auszuschreiben und anzuschaffen. Unter den acht zur kritischen Infrastruktur zählenden Flughäfen in Deutschland profitierten bereits mehrere Standorte von der neuen Technik, darunter der größte Flughafen in Frankfurt. Einzelheiten zu den Einrichtungen wollte Lang aus Sicherheitsgründen nicht nennen. Mehrere Anbieter seien zum Zug gekommen und die Systeme seien modular aufgebaut.

Schnelle Entscheidungen

"Absolute Sicherheit gibt es nicht", schränkte Lang ein. Im internationalen Vergleich stehe man aber sehr gut da. Die politischen Entscheidungen zur Drohnenabwehr seien geradezu "in Lichtgeschwindigkeit" getroffen worden.

Zu den Flughäfen der kritischen Infrastruktur zählen Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg, Köln-Bonn, Leipzig-Halle, München und Stuttgart.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer