Anzeige
+++>>> Kupfer bei 7 Dollar: Wer hat die nächste Mine? <<<+++
Portfolio-Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

Britische Landesteile fordern von London Selbstbestimmungsrecht 14.09.2026, 14:49 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Regierungschefs der kleineren britischen Landesteile fordern mehr Selbstbestimmungsrecht von der Regierung in London. Das brachten die First-Minister von Schottland, Wales und Nordirland mit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zum Ausdruck. Sie erhöhen damit den Druck, Forderungen - insbesondere aus Schottland und Nordirland - nach Volksabstimmungen über die Abspaltung der Landesteile nachzugeben.

Schottlands Regierungschef John Swinney forderte ein weiteres Unabhängigkeitsreferendum für seinen Landesteil innerhalb von fünf Jahren. Dem britischen Regierungschef Andy Burnham prophezeite er, er werde "der letzte Premier des Vereinigten Königreichs" sein, so Swinney bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Cardiff.

Trump verhilft Forderungen nach irischer Einheit Aufmerksamkeit

Die kleineren Landesteile des Vereinigten Königreichs haben anders als England jeweils ihr eigenes Parlament und eine Regionalregierung. Die Posten der Regierungschefin oder des Regierungschefs sind dort inzwischen überall mit Mitgliedern der jeweiligen Unabhängigkeitspartei besetzt.

Dem Thema einer möglichen Abspaltung Nordirlands vom Vereinigten Königreich und einer Vereinigung mit der Republik Irland hatte US-Präsident Donald Trump in den vergangenen Tagen zu Aufmerksamkeit verholfen. "Ich würde es sehr gerne vereint sehen", hatte Trump am Samstag während eines Irland-Besuchs in Dublin gesagt.

Nordirlands First Minister Michelle O'Neill zufolge belegen die Trump-Äußerungen, dass die Debatte über ein geeintes Irland "sehr lebendig" sei. O'Neill vertritt allerdings nur einen Teil der nordirischen Einheitsregierung, der auch Befürworter der Union mit Großbritannien angehören.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer