Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

Bundesgerichtshof verhandelt zu Corona-Masken-Streit 16.09.2026, 05:50 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Der milliardenschwere Rechtsstreit um die Lieferung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie beschäftigt am Mittwoch (10.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Gericht verhandelt über vier Verfahren, in denen Unternehmen mit dem Bund über die Bezahlung der damals bestellten Masken streiten. Ob am selben Tag schon ein Urteil fällt, ist bisher offen. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Frühjahr 2020 ein Open-House-Verfahren durchgeführt, um schnell unter anderem FFP2-Masken zu beschaffen. Jeder, der mitmachte, bekam den Zuschlag. Es nahmen aber viel mehr Firmen teil als erwartet. Bei einem großen Teil der Ware verweigerte der Bund später die Annahme. Viele Maskenhändler zogen daraufhin vor Gericht. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums laufen rund 90 Verfahren gegen den Bund mit einem Streitwert von 2,3 Milliarden Euro.

Die vier Verfahren, um die es in Karlsruhe geht, wurden vorher am Landgericht Bonn und Oberlandesgericht Köln verhandelt - nun soll in letzter Instanz der BGH entscheiden. Konkret prüft das Gericht drei Klagen von betroffenen Firmen, die vom Bund den vereinbarten Kaufpreis fordern, sowie eine Klage des Bundes, der von einem Unternehmen den bereits bezahlten Preis zurückfordert.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer