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Bundesregierung streicht der Post einen Steuervorteil 14.10.2026, 14:56 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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Die Bundesregierung möchte der Deutschen Post DE0005552004 einen Steuervorteil streichen und zugleich den Zeitdruck beim Brieftransport etwas mindern. Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben hat das Bundeskabinett beschlossen, wie das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mitteilte.

Es geht dabei um die Umsatzsteuerbefreiung von sogenannten Teilleistungen, also Geschäftskunden-Briefen - etwa von Banken und Versicherungen. Seit 2024 sind die Deutsche Post und einige kleine Wettbewerber von der Steuerpflicht befreit, andere Wettbewerber hingegen nicht. Die geplante Maßnahme werde gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Wettbewerber ermöglichen, hieß es von dem Ministerium.

Ein weiterer Grund für das Vorhaben dürfte die Hoffnung auf Mehreinnahmen für den Fiskus sein, früheren Angaben zufolge könnte der Bund durch die Neuregelung pro Jahr 115 Millionen Euro pro Jahr bekommen - und zwar von der Post. Nach Einschätzung von Wettbewerbern der Post könnte diese Summe sogar deutlich höher ausfallen.

Bonner Konzern ist nicht begeistert

Die Post hält die geplante Umsatzsteuer-Pflicht für rechtswidrig. Die Folgen wären kontraproduktiv, heißt es vom Bonner Logistiker. "Briefe insbesondere von Banken, Versicherungen und der öffentlichen Hand würden unnötig verteuert und damit der Wechsel zu digitalen Alternativen zusätzlich beschleunigt."

Das würde das strukturelle Problem des Briefmarktes beschleunigen: "Die Mengen sinken weiter, während die Kosten für die flächendeckende Infrastruktur und die Löhne steigen." Dadurch werde jeder einzelne Brief perspektivisch teurer und die Finanzierung des Universaldienstes immer schwieriger. Die Post ist ein Universaldienstleister - sie muss also überall in Deutschland Sendungen zustellen und recht viele Briefkästen und Filialen betreiben. Solche Pflichten hat die Konkurrenz nicht.

Die kleinen Briefwettbewerber der Post werteten das Vorhaben der Bundesregierung hingegen positiv. Damit werde der Weg frei zu fairen Wettbewerbsbedingungen im Briefmarkt, sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes Briefdienste, Walther Otremba. Es werde eine zuverlässige und preisgünstige Postversorgung überall in Deutschland gesichert.

Gesetzgeber lockert die Zügel etwas

Das Gesetzesvorhaben, das noch in den Bundestag kommt, enthält aber auch positive Nachrichten für den gelben Riesen. Denn eine sogenannte Laufzeitvorgabe soll abgemildert werden: Bislang muss die Post 99 Prozent der heute eingeworfenen Briefe nach vier Werktagen zugestellt haben.

Dieser Wert soll zwar auch künftig gelten. Allerdings wird nun gewissermaßen eine Ausnahmeklausel eingearbeitet: Sendungsmengen, die wegen höherer Gewalt nicht befördert werden konnten, werden bei der Berechnung dieses Prozentwerts nicht eingezogen. Können die Postboten wegen extremer Wetterbedingungen nicht ausrücken oder sie sind langsamer unterwegs, wirken sich deren liegengebliebenen Briefe nicht negativ auf die Statistik aus.

Die Abschwächung dieser Regel ist auch finanziell gut für die Post, weil sie dadurch bestimmte Vorhaltekosten nicht schultern muss. Damit gemeint sind etwa zusätzliches Personal oder kurzfristige Änderungen in der Fahrzeugflotte, um den Brieftransport zu beschleunigen - etwa die Umstellung von recht langsamen Lastwagen auf kleine schnellere Transporter. Gut für die Post ist zudem, dass bestimmte bürokratische Pflichten reduziert werden sollen.

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